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Ein älteres Paar betrachtet eine Rechnung
Legende: Wer am Telefon getäuscht wurde, muss die Rechnung nicht bezahlen. Colourbox

Services Unseriöse Werbestopp-Firmen: So wehren Sie sich

Die Firmen Datacom oder Geminis verkaufen per Telefonwerbung einen nutzlosen Eintrag in einer Werbesperrliste. Seit der Berichterstattung im «Kassensturz» melden sich auf der Redaktion weitere Betroffene, die sich von dieser Firma über den Tisch gezogen fühlen. Wie Sie sich wehren können:

Haben Sie am Telefon in einen Vertrag für eine kostenpflichtige Werbesperre eingewilligt, so können Sie diesen anfechten. Unter der Voraussetzung, dass Sie sich über den Anbieter oder das Angebot getäuscht fühlen.

Dazu zwei Beispiele:

1. Anfechtung wegen Irrtum:

Henriette W. aus dem «Kassensturz»-Beitrag vom 27.01.15 war mit dem kostenpflichtigen Eintrag auf der angeblich wirksamen Sperrliste einverstanden. Dass der Eintrag auf der Sperrliste der Swisscom gratis ist und darüber hinaus erst noch wirksamer, wusste sie jedoch nicht. Dazu kommt, dass Frau W. keinen Computer besitzt. Sie hätte die Werbesperrliste deshalb nur telefonisch über eine teure 0900er Nummer nachführen können. Über diese zusätzlichen Kosten wurde Frau W. am Telefon nicht aufgeklärt.

«Kassensturz» vom 27.01.2015

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Henriette W. kann den Vertrag mit der Begründung anfechten, sie hätte den Vertrag niemals abgeschlossen, hätte sie gewusst, dass – im Gegensatz zum kostenlosen und wirksamen Eintrag – der kostenpflichtige Eintrag keinen nachweisbaren Nutzen habe und das Nachführen der Sperrliste weitere Kosten verursacht, wenn man keinen Computer hat.

Formulierungsvorschlag : «Ich teile Ihnen mit, dass ich den Vertrag anfechte. Es war mir beim Vertragsschluss nicht bewusst, dass der Nutzen Ihrer Sperrliste nicht erwiesen und dass die bekannte Sperrliste der Swisscom gratis ist. Zudem wurde ich am Telefon nicht darauf hingewiesen, dass das Nachführen der Werbesperrliste ohne Computer weitere Kosten verursacht, weil man sich in diesem Fall nur über eine teure 0900er Nummer melden kann. Hätte ich diese Umstände gekannt, hätte ich nicht in einen Vertrag eingewilligt. Aus diesem Grunde verweigere ich die Bezahlung der Rechnung. Sollten Sie mich betreiben, werde ich Rechtsvorschlag erheben.»

2. Anfechtung wegen Täuschung:

Heidi S. aus demselben «Kassensturz»-Beitrag glaubte, eine Mitarbeiterin der Swisscom am Telefon zu haben. Nur deshalb liess sie sich auf das Gespräch ein. Heidi S. kann den Vertrag anfechten und geltend machen, von der Mitarbeiterin über die Identität der Firma getäuscht worden zu sein.

Formulierungsvorschlag: «Ich teile Ihnen mit, dass ich den Vertrag anfechte. Ihre Mitarbeiterin erweckte den Eindruck, sie arbeite für die Swisscom und biete mir ein Produkt der Swisscom an. Erst als die Rechnung kam, wurde mir bewusst, dass es sich nicht um die Swisscom handelt. Aus diesem Grunde verweigere ich die Bezahlung der Rechnung. Sollten Sie mich betreiben, werde ich Rechtsvorschlag erheben.»

Service

Keine Angst vor Inkassobüros

Wichtig: Fechten Sie den Vertrag schriftlich an, eingeschrieben. Verweigern Sie die Zahlung.

Heidi S. hat unterdessen Post vom Inkassobüro Inkassolution bekommen. Zur Grundforderung kommen jetzt noch Zinsen und Umtriebsgebühren. Das Inkassobüro bietet an, den offenen Betrag in zwei bis vier Raten zu zahlen. Aber Achtung : Wer die dem Brief beigelegte Vereinbarung unterschreibt, anerkennt die Forderung.

Wer wie Heidi S. einen solchen Brief bekommt, sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro noch einmal bestreiten. Dazu genügt es, der Inkassolution eine Kopie des Schreibens an die Datacom zu schicken.

Die Firmen müssten den Rechtsweg beschreiten

Sollten Sie betrieben werden, erheben Sie sofort Rechtsvorschlag. Ob es soweit kommt, ist allerdings fraglich. Für eine Betreibung muss die Datacom einen Kostenvorschuss leisten. Erheben Sie Rechtsvorschlag auf die Betreibung, muss die Datacom den Zivilprozessweg beschreiten, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Ein solcher Aufwand für eine Forderung über 99 Franken lohnt sich nicht.

Melden Sie Ihren Fall dem Seco!

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco kann gegen Firmen Anzeige erstatten, wenn eine gewisse Anzahl Beschwerden vorliegt. Idealerweise sind diese Beschwerden mit entsprechenden Nachweisen belegt. Haben auch Sie Ärger mit der Firma Datacom, dann schreiben Sie dem Seco. Ein spezielles Formular dazu finden Sie hier .

Die Adresse:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Holzikofenweg 36

CH-3003 Bern

Fax: 058 462 27 49

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