Wer als Tagesmutter regelmässig Kinder betreuen möchte, muss eine Bewilligung einholen. Zuständig sind die Behörden am Wohnort. Eine Bewilligung bekommt, wer erzieherisch, charakterlich und gesundheitlich in der Lage ist, die Aufgabe als Tagesmutter verantwortungsbewusst und kindergerecht zu erfüllen.
Grosseltern brauchen keine Bewilligung
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Nicht unter diese Bewilligungspflicht fallen Familienangehörige. Grosseltern zum Beispiel, die ihre Enkelkinder unentgeltlich betreuen.
Die meisten Tagesmütter in der Schweiz sind einer der rund 160 regionalen Tagesfamilienorganisationen angeschlossen. Das bringt Vorteile für alle Beteiligten:
Die Tagesfamilienorganisationen, meist sind es Vereine, vermitteln Adressen und Betreuungsangebote. Die Tagesmütter sind beim jeweiligen Verein angestellt. Sie verfügen über eine rudimentäre Grundausbildung und müssen sich regelmässig weiterbilden.
Der Verein kümmert sich um die Bewilligung, rechnet die Sozialversicherungen seiner angstellten Tagesmütter ab und um die Haftpflichtversicherung. Für die Eltern der betreuten Kinder eine grosse Erleichterung: Sie bleiben von lästigem Papierkram verschont.
Wer kommt, wenn die Tagesmutter krank ist?
Ein weiterer Vorteil: Wird eine Tagesmutter krank, so sucht in der Regel der Verein eine Ersatzlösung. Für berufstätige Eltern wohl die grösste Erleichterung.
Anders, wenn Eltern direkt eine Tagesmutter beschäftigen. In diesem Fall gelten sie als Arbeitgeber. Mit allen Rechten und Pflichten. Wird die Tagesmutter krank, so müssen die Eltern einen Ersatz finden. Und wie alle Angestellten hat eine Tagesmutter Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie einmal krank ist.
Ganz abgesehen vom ganzen administrativen Aufwand, den es zu bewältigen gibt: Arbeitsverträge aufsetzen, Lohnabrechnungen erstellen, Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und Versicherungen abschliessen. Ein beträchtlicher Aufwand, für den es zu bewältigen erst noch eine gute Portion Fachwissen braucht.