Die Idee nach der Pensionierung in eine neu gebaute Eigentumswohnung ins Tessin zu ziehen, endet für eine Rentnerin im Fiasko. Sie sitzt einem Immobiliengauner auf und verliert mehrere hunderttausend Franken. Wie dies verhindert werden kann, sagt Immobilien-Experte Lorenz Heim.
«Kassensturz»: Worauf müssen Käufer eines Eigenheims achten, damit sie alles möglichst unter Kontrolle haben?
Lorenz Heim: Beim Liegenschaftenkauf geht es um sehr grosse Summen. Viele Käufer sind der Meinung, dass der Staat über den Notar sicherstellt, dass alles mit rechten Dingen zu geht. Diese ist falsch.
Der Notar muss in erster Linie dafür sorgen, dass Kaufverträge die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen und den Parteien klar ist, was genau verkauft/gekauft wird. Darüber besteht aber Vertragsfreiheit, was unserer Meinung nach sehr stossend ist.
Denn selbst wenn sich ein Käufer beraten lässt und dann vertraglich geregelte Sicherheiten verlangt, erhält er oft eine Antwort nach dem Motto «er sei jetzt der erste Käufer, der blöd tue» oder eben «wenn es einem nicht passe , müsse man die Liegenschaft ja nicht kaufen, es gäbe genügend andere Interessenten».
«Kassensturz»: Wie können Käufer ihr Geld absichern?
Heim: Schützen kann man sich wie folgt. Die Tipps betreffen Neubauten:
- Bevor man Eigentümer ist, keine grösseren Reservations- oder Anzahlungen leisten oder dann nur gegen Sicherstellung.
- Kaufvertrag durch einen unabhängigen Experten prüfen lassen (Bauanwalt, Bautreuhänder, versierter Hypothekarberater).
- Zahlungen nur nach Baufortschritt leisten, nicht nach starren Terminen. Schlusszahlung erst nach erfolgter Wohnungsabnahme (nicht umgekehrt).
- Referenzen über den Generalunternehmer einholen (mündliche Auskünfte bei anderen Projekten, Betreibungsauszug, Handelsregisterauszug).
- Von der Bank des Verkäufers eine Bestätigung verlangen, dass (a) die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und (b) die Mittel zweckgebunden verwendet werden.
«Kassensturz»: Was ist die Rolle eines Notars beim Kauf von Stockwerkeigentum?
Heim: Bei öffentlich rechtlichen Notaren wie beispielsweise im Kanton Zürich, halten sich die Notare meisten komplett aus den Zahlungsströmen heraus. Bei privatrechtlichen Notaren (z.B. Kanton Aargau) erleben wir sehr oft, dass der Notar alle Zahlungen über sich laufen lässt, weil das für ihn mehr Gebühren abwirft.
Wir bevorzugen klar eine Trennung der Zahlungsströme von den notariellen Handlungen:
- Beim Notar kommen schnell einmal mehrere Millionen Franken zusammen, ohne dass hier eine mit einer Bank vergleichbare Aufsicht bzw. Sicherstellung besteht.
- Der Notar wird so unfreiwillig zum Richter bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.
- Der privatrechtliche Notar wird gerade bei Neubauten tendenziell zu Gunsten des Verkäufers handeln, denn dieser ist auch morgen wieder sein Kunde, während der Hauskäufer dies in der Regel nur einmal in seinem Leben ist.