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Tipps für den Occasionskauf «Hände weg, wenn der Händler Druck macht!»

Für den Occasions-Kauf sollte man sich genügend Zeit nehmen, sagt der Berner Rechtsanwalt Konrad Rothenbühler. Es gebe genug Fahrzeuge auf dem Markt und kein Grund zur Eile. Wichtig sei, das Auto von einer Fachperson prüfen zu lassen. Das koste zwar etwas, spare aber unter Umständen viel Ärger.

Die Zeit für einen Occasions-Kauf ist ideal: Es gibt mehr als genug Fahrzeuge auf dem Markt. Dennoch gibt es Händler, die Druck machen und behaupten, sie hätten noch mehrere andere Interessenten für das entsprechende Auto. In solchen Fällen ist für den Berner Rechtsanwalt Konrad Rothenbühler klar: «Hände weg!»

Es gebe überhaupt keinen Grund, beim Occasionskauf zu pressieren, sagt der Experte für Occasions-Handel im Interview mit dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Tausende Occasionen stünden bereit – «und jeden Tag kommen neue hinzu».

«Kassensturz» vom 16.01.18:

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Das sollten Sie beim Occasionskauf beachten – Tipps von Fachmann Konrad Rothenbühler:

  • «Werden Sie hellhörig, wenn der Händler Druck macht oder wenn er eine Anzahlung verlangt, ohne, dass Sie das Auto gesehen haben. In solchen Fällen: Hände weg! Wenn Sie nicht ein besonders exklusives, seltenes Modell möchten, gibt es keinen Grund, zu pressieren
  • «Nehmen Sie sich vor dem Kauf Zeit, das Auto auf Herz und Nieren zu prüfen (je teurer das Auto, desto umfassender sollte diese Prüfung ausfallen). Möglich ist das zum Beispiel bei der Garage Ihres Vertrauens oder auch beim TCS. Wenn der Verkäufer eine solche Prüfung ablehnt, kaufen Sie woanders.»
  • «Prüfen Sie unbedingt Fahrzeugausweis und Serviceheft auf Unstimmigkeiten. Ein lückenlos geführtes Serviceheft ist zwingend. Wenn hier etwas nicht stimmig ist oder das Serviceheft gar nicht vorhanden ist, sollten Sie auf das Auto verzichten.»
  • « Vorsicht geboten ist bei älteren Fahrzeugen mit auffällig tiefem Kilometerstand. Solche Autos gibt es zwar, aber es muss einen guten Grund geben für die wenigen Kilometer.»
  • «Tauchen beim Fahrzeug nach dem Kauf Mängel auf, melden Sie dies sofort dem Verkäufer und bei geleasten Fahrzeugen der Leasinggesellschaft. Verlangen Sie für alle Garantiearbeiten einen Beleg, aus dem ersichtlich ist, welcher Mangel vorlag und was repariert wurde. Sie müssen allenfalls später nachweisen können, wie oft und warum das Auto in der Garage war. Weigert sich die Garage, Ihnen einen entsprechenden Beleg auszustellen, schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief und halten Sie darin die erwähnten Punkte fest.»

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