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Nicht betriebssicher: Amag verkauft zweifelhafte Occasionen
Aus Kassensturz vom 16.01.2018.
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Nicht betriebssicher Amag verkauft zweifelhafte Occasionen

Unseriöses Geschäftsgebaren bei einem grossen Schweizer Autoverkäufer: Die Amag verkauft nicht nur einen Unfallwagen als angeblich «unfallfrei», sondern auch einen nicht strassenzulässigen PS-Boliden. «Kassensturz» konfrontiert Amag mit den Vorwürfen und sagt, worauf Kunden achten müssen.

Amag-Occasion: Fall 1

Hanspeter Zürcher ist zertifizierter Fahrzeugexperte beim TCS Bern. Von Autos versteht er also viel. Er hat sich im letzten Herbst bei der Amag Zuchwil einen Toyota iQ als Occasion gekauft. Gemäss Kaufvertrag ist der Kleinwagen kein Unfallauto.

Die böse Überraschung folgte schon kurz nach dem Kauf. Hanspeter Zürcher stellte sein Auto am Arbeitsplatz auf die Hebebühne und bemerkte: Der vordere Achsträger ist massiv beschädigt. Für den Auto-Experten ist klar: «Das ist definitiv kein Bagatellschaden. Mit diesem gequetschten Achsträger ist das ein Unfallwagen.»

Hanspeter Zürcher reklamiert bei der Amag-Garage in Zuchwil. Dass das Auto in diesem Zustand verkauft wurde, dafür hat er absolut kein Verständnis. «Das Auto kam frisch ab Service, beim Ölwechsel hätte man den Schaden sehen müssen.»

Für die Reparatur des Schadens, die 3000 Franken kosten würde, will Amag aber nicht vollumfänglich aufkommen. Immerhin: Die Garage nimmt das Auto zurück und erstattet Hanspeter Zürcher den Kaufpreis. Der kaputte Toyota komme in den Export, beruhigt man den Kunden. Doch kurze Zeit später entdeckt Hanspeter Zürcher den Unfallwagen wieder im Internet. Ein Occasionshändler im aargauischen Wohlen bietet den Wagen an. Pikant: Nach wie vor als «unfallfrei». Das stört Hanspeter Zürcher massiv: «Ich gab das Auto als Unfallwagen zurück und jetzt steht der Wagen genau gleich und unrepariert wieder zum Verkauf und ist als unfallfrei ausgeschrieben.»

Gegenüber «Kassensturz» bestreitet Amag, dass der Toyota iQ ein Unfallwagen sei. Amag-Sprecher Dino Graf gibt aber zu, dass Fehler passiert seien und deshalb das Fahrzeug mit dem defekten Achsträger ausgeliefert worden sei. Warum gegenüber dem Kunden bei der Fahrzeugrückgabe die falsche Aussage gemacht wurde, das Auto komme nun in den Export, kann Graf nicht erklären. Auf jeden Fall sei der Händler, welcher nun das Auto anbietet, ausführlich über den Schaden informiert worden.

Amag-Occasion: Fall 2

Baumaschinenführer Hugo Fernandes hat Freude an PS-starken Fahrzeugen, nicht nur im Beruf, sondern auch privat. Bei der AMAG Utoquai in Zürich kaufte der gebürtige Portugiese einen über 300 PS starken VW Golf. Der Wagen ist «getuned» und verfügt beispielsweise über eine spezielle Auspuffanlage und verdunkelte Heckleuchten. Im letzten Jahr gerät Hugo Fernandes in Luzern in eine Polizeikontrolle. «Plötzlich stand die Polizei neben mir und forderte mich auf, zu folgen», erinnert sich Fernandes noch gut.

Der 35-jährige musste mit seinem Golf unverzüglich zur Inspektion ins Verkehrssicherheitszentrum Luzern. Sein Auto ist nicht in Ordnung. Bauteile wie Auspuff und Rücklichter verstossen gegen die Vorschriften. Die Polizei beschuldigt ihn, das Auto illegal aufgerüstet zu haben. Hugo Fernandes erhält einen Strafbefehl. Er habe sich schuldig gemacht wegen Führens und Haltens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Der Familienvater versteht die Welt nicht mehr: «Amag hat mir offenbar ein Auto geleast, das nicht strassenzulässig ist.»

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Tipps von Rechtsanwalt Konrad Rothenbühler
Aus Kassensturz vom 16.01.2018.
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Der Berner Anwalt Konrad Rothenbühler wurde von Fernandes’ Rechtsschutzversicherung mit dem Fall beauftragt. Er kennt diverse Fallstricke beim Occasionskauf, aber so etwas habe er noch nie erlebt: «Ich bin schockiert, dass eine Markengarage einem Kunden ein Auto übergibt, dass weder betriebssicher noch strassenverkehrstauglich ist.» «Kassensturz» konfrontiert Amag mit diesem schweren Vorwurf. Die Antwort: Hugo Fernandes habe explizit ein solches Auto gewünscht. Das sei korrekt, meint Rechtsanwalt Rothenbühler: «Aber er wollte ein strassenverkehrstaugliches und betriebssicheres Auto. Aus diesem Grund ging er ja zu Amag und nicht zu einem Hinterhofhändler.»

Stellungnahme und Learnings von Amag

Amag hat den illegal frisierten Golf in der Zwischenzeit zurückgenommen. Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Hugo Fernandes ein. Zurück bleibt bei Fernandes eine Menge Frust.

Gegenüber «Kassensturz» erklärt Amag-Kommunikationsleiter Dino Graf, dass der VW Golf von Hugo Fernandes betriebssicher abgegeben worden sei. Man habe den Kunden mehrfach darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsgemäss sei. Aber als «Learning» wolle man in Zukunft die Kunden noch detaillierter und möglichst schriftlich informieren.
Weiter erklärt Dino Graf, Amag verkaufe jährlich 34'000 Occasionen. Die geschilderten Fälle seien tatsächlich unglücklich abgelaufen, es sei jedoch bei beiden Fällen eine Lösung gefunden worden. Und man könne sicher nicht den Schluss ziehen, Amag arbeite im Bereich Occasionen unseriös. «Wir bemühen uns tagtäglich, dass unsere Autos in einem guten Zustand an die Kunden geliefert werden», erklärt der Amag-Sprecher im Interview mit «Kassensturz».

Erklärung Unfallfrei – Unfallwagen

Unfallfreiheit
Nur ein Fahrzeug, dass bisher keinen Unfallschaden erlitten hat ist unfallfrei.
Bagatellschaden
Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet.
Unfallwagen
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Zusammenfassung
Jedes Fahrzeug, dass einen Schaden, der grösser ist als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule), erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung «nicht unfallfrei» darf aber nicht mit dem Ausdruck «Unfallwagen/Unfallfahrzeug» verwechselt werden. Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden. (Quelle: Schweizerischer Carrosserieverband VSCI)

Checkliste für den Kauf einer Occasion

  • Bedürfnis analysieren – wozu wird das Auto gebraucht?
  • Budget für Kauf und Unterhalt definieren, Finanzierung regeln
  • Informationen sammeln: Internet, Garagen, Zeitschriften, Fahrzeuge vergleichen etc.
  • Ausreichende Probefahrten unternehmen, verschiedene Fahrzeuge vergleichen
  • Zustand des Fahrzeugs prüfen (MFK, Dokumente, Lack, Interieur)
  • Offerten verlangen, Rabatte und Garantieleistungen berücksichtigen
  • Fahrzeug mit einem TCS-Occasionstest kontrollieren lassen
  • Sich beim Kaufentscheid nicht unter Druck setzen lassen
  • Über Mehrleistungen oder Rabatte verhandeln
  • Bei Vertragsunterzeichnung auf Garantiedeckung und Vertragsdetails achten
  • Auch unter Privaten empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag. Einen Mustervertrag finden Sie in der Linkbox «Service».

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