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19.04.2011: Die Rechte der Flugpassagiere
Aus Kassensturz vom 19.04.2011.
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Services Was tun bei Gepäck-Verlust?

Der Riesenärger zu Reisebeginn: Das Gepäck taucht nicht mehr auf oder ist auf dem Flug beschädigt worden. Gut, wenn Passagiere wenigstens wissen, was sie in einem solchen Fall zu tun haben. Zwei Reise-Experten sagen, was gilt.

Der Sommer steht vor der Tür, die Ferien sind gebucht. Millionen von Menschen werden mit dem Flugzeug verreisen und etwa jeder hundertste Passagier wird am Zielflughafen mit beschädigtem oder gar ohne Gepäck dastehen.

Reto Ineichen, Rechtsanwalt und Dozent für Reiserecht, erklärt, worauf in einer solchen Situation zu achten ist:

Wichtig: Den Verlust sofort melden

Als erstes muss jeder, der seinen Koffer vermisst, umgehend am Lost&Found-Schalter des Zielflughafens Meldung machen. Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Die Meldung muss aber spätestens nach 21 Tagen erfolgen. Der Fluggast hat eine Liste des Kofferinhaltes zu erstellen. Taucht das Gepäck nach 21 Tagen nicht auf, gilt es als verloren und die Airline muss den Wert der aufgelisteten Ware erstatten. Allerdings liegt der Maximalbetrag bei circa 2200 Franken.

Wer wertvolleres Gepäck mitführt – zum Beispiel Markenkleider oder eine Taucherausrüstung – muss sich zusätzlich absichern. Ineichen empfiehlt, beim Check-In eine Liste vorzulegen. Zwar muss der Passagier einen Zuschlag für den höheren Gepäckwert bezahlen. Doch das lohne sich allemal, denn so habe man die Sicherheit, dass der vereinbarte Betrag im Falle eines Schadens vergütet werde, sagt der Rechtsexperte.

Wertgegenstände wenn möglich ins Handgepäck

Beat F. Dannenberger, Ombudsman der Schweizer Reisebranche, nennt eine weitere Möglichkeit: «Bei hohem Gepäckwert empfehle ich grundsätzlich eine Reisegepäckversicherung, bei der die Summe mindestens das Doppelte des teuersten Gegenstandes beträgt.» Der Vorteil: Diese Versicherung bezahlt auch, wenn der Koffer sonst irgendwie abhanden kommt.

Der Ombudsman weist ausserdem darauf hin, dass sich Fluggäste sehr gut überlegen sollten, welche Wertgegenstände im Koffer verstaut werden: «Kameras, Laptops etc. sollten nie im aufgegebenen Gepäck deponiert werden. Ein Koffer könnte zum Beispiel auf dem Weg zum Flugzeug vom Transportwagen fallen und die Geräte wären dann defekt.» Wenn immer möglich würde er daher Wertgegenstände im Handgepäck verstauen.

Bei defekten Koffern gilt der Zeitwert

Und was, wenn der Koffer zwar angekommen, aber kaputt ist? Auch hier gilt eine Meldungsfrist von 21 Tagen. Besser ist aber, den Schaden sofort am Lost&Found-Schalter zu melden. Laut Reto Ineichen erstattet die Fluggesellschaft in der Regel lediglich den Zeitwert des Koffers. Bei kleinen Defekten werden allenfalls auch nur die Reparaturkosten vergütet.

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Das sind die Rechte der Flugpassagiere
Aus Kassensturz vom 19.04.2011.
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