In der Schweiz missbrauchen viele Firmen die AGB, um einseitige und intransparente Bestimmungen auf dem Markt durchzusetzen. In der EU sind Kunden vor solchen heimtückischen Geschäftspraktiken geschützt. Dort können Konsumentenschutzorganisationen gegen missbräuchliche Klauseln vorgehen. Richter überprüfen dann, ob die AGB fair sind. Vieles ist verboten, was in der Schweiz erlaubt ist.
Leider fallen bürgerliche Politiker uns Konsumenten immer wieder in den Rücken. In einer parlamentarischen Initiative verlangt SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga ein Verbot von missbräuchlichen Vertragsklauseln. Doch die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat hat dies abgelehnt. Ein Armutszeugnis.
Beispiele
- Die ZKB nimmt sich in den AGB das Recht, Geschäftsbeziehungen «jederzeit, nach freiem Ermessen, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.» Für Kunden kann eine solche Klausel gravierende Folgen haben. Beim Onlinebanking schliessen die meisten Institute jegliche Haftung aus. Egal was passiert, die Bank ist nie schuld. Die Kunden haben das Nachsehen.
- Sunrise stellt pro Mahnung mindestens 30 Franken in Rechnung. «Weitere Gebühren bleiben vorbehalten.» Die Kunden unterschreiben ungewollt einen Blankoscheck. Denn mit dieser Formulierung kann die Telefonfirma jeden Betrag verlangen – auch 60 oder 180 Franken.
- Fust verlängert eine kostenpflichtige Garantieverlängerung automatisch um ein Jahr. Und zwar stillschweigend. So steht's kaum lesbar auf der Rückseite.