Zimt und Weihnachten gehören zusammen. Und da für die Grossverteiler Weihnachten bereits im Herbst beginnt, sind die Regale bereits jetzt mit Weihnachtsguetsli und Zimtsternen gefüllt. Doch die Vorfreude ist getrübt. Cumarin heisst das Schreckwort.
Das amtliche Labor in Niedersachsen entdeckte bereits im Januar: Viele Zimtgebäcke enthalten hohe Mengen an Cumarin. Sie übersteigen den Grenzwert der Aromaverordnung um ein Mehrfaches. Cumarin ist ungesund. Das wissen auch die Schweizer Lebensmittelexperten.
Michael Beer vom Bundesamt für Gesundheit: «Wenn man zu hohe Mengen Cumarin aufnimmt, so kann es zu Leberschädigungen und Leberentzündungen kommen». In der Guetsli-Branche ist man überrascht. Andreas Hug, Chef Hug AG: «Bis jetzt ist der Zimt als Gewürz noch nie ein Thema gewesen».
Zimt wird in Sri Lanka seit Jahrhunderten hergestellt. Das Gewürz stammt aus der Rinde des Zimtstrauchs. Erfreulich: Der Zimt aus Sri Lanka enthält im Gegensatz zum Zimt aus anderen Ländern, fast kein Cumarin. Doch für den Konsumenten ist die Herkunft des Zimts nur beim Zimtpulver und den Zimtstangen nachzuvollziehen. Anders bei Backwaren wie Zimtsterne: Hier fehlt die Herkunftsbezeichnung.
Kassensturz hat Zimtsterne, Weihnachtsgebäck und zimthaltige Müesli testen lassen. Der Test zeigt: Auch in der Schweiz enthalten die Zimtsterne erhebliche Mengen an Cumarin.
Am wenigsten Cumarin haben die Zimtsterne Wintertraum von Aldi mit 2.3mg/kg. Die Zimt-Apfelherzchen von Coop enhalten bereits 10.3mg/kg und die Coop Zimtsterne weisen 18.4mg/kg auf. Einen viel höheren Wert, nämlich über 30mg/kg haben die Zimtsterne von Bahlsen , Zimtsterne Midor der Migros , die Zimtsterne von Hug und die Zimtsterne Grand-Mère .
Trotzdem sind sie laut BAG nicht zu beanstanden. Dazu Michael Beer vom BAG: «Der Grenzwert, den es gibt, gilt für den Aromastoff und nicht für zimthaltige Lebensmittel mit dem Gewürz Zimt». Die Tests aber zeigen, dass hohe Cumarinbelastungen eben nicht nur durch Aromastoffe, sondern auch durch Zimt entstehen können.
Die vom Kassensturz getesteten Produkte gelten nach Beurteilung der BAG-Experten als sicher und verkehrsfähig. Doch das BAG warnt: Kinder sollten sich an folgende Mengen von zimthaltigen Produkten pro Tag halten:
Zimtsterne: maximal vier Stück, sonstiges Zimtgebäck: maximal 30gr, Milchbrei/Griessbrei: maximal 200gr, Müesliriegel: maximal 70gr, Müesli: maximal 75gr, Kinderpunsch: maximal 200ml.
Diese Angaben gelten für ein Kind von 15kg und wenn nicht mehr als eine Cumarinquelle gegessen wird.