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Arbeit Doch kein Lohnausfall bei Frühgeburt

Muss ein Frühchen nach der Geburt länger im Spital bleiben, kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub aufschieben. Nur: In dieser Zeit zahlen viele Arbeitgeber den Lohn nicht. Viele Mütter stehen plötzlich ohne Einkommen da. Eine Mutter hat dagegen geklagt und nun Recht erhalten.

Kathrin Jatta ist erleichtert. «Ich bin sehr froh, dass nun alles ausgestanden ist und das Gericht so klar zu meinen Gunsten entschieden hat.» Jatta erhält nun von ihrem ehemaligen Arbeitgeber Certas AG doch noch zweieinhalb Monatslöhne. Der Weg bis dahin war weit.

Tochter kam viel zu früh zur Welt

Audio
Lohnausfall bei Frühgeburt: Gericht gibt Mutter Recht
aus Espresso vom 26.06.2013. Bild: SRF
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Angefangen hatte alles mit der Frühgeburt von Kathrin Jattas Tochter 2011. Jamina kam bereits in der 26. Schwangerschaftswoche auf die Welt – ganze 14 Wochen zu früh. Sie wog bei der Geburt knapp ein Kilogramm. Das Frühchen musste sofort in den Brutkasten und blieb zweieinhalb Monate auf der Neonatologie des Berner Inselspitals.

Mutterschaftsurlaub verschoben

Kathrin Jatta besuchte ihre Tochter dort jeden Tag. «Es war eine sehr schwierige Zeit, in der wir um das Leben unserer Tochter bangen mussten.» Den Mutterschaftsurlaub verschob sie auf den Zeitpunkt, da sie ihre Tochter mit nach Hause nehmen konnte. «Sonst hätte ich nur noch wenige Tage Urlaub gehabt mit Jamina.» Das Gesetz erlaubt die Verschiebung des Mutterschaftsurlaubs, wenn ein Kind länger als drei Wochen im Spital bleiben muss.

Plötzlich kein Lohn mehr

Nur: Für die Zeit ab Geburt bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs zahlte Jattas Arbeitgeber keinen Lohn. Die Angestellte fiel aus allen Wolken: «Ich konnte nicht verstehen, warum in so einer schlimmen Situation der Lohn nicht weiter bezahlt wird. Ich konnte ja nichts dafür, dass ich nicht arbeiten konnte!» Tatsächlich gilt für Mütter nach der Geburt ein Arbeitsverbot während acht Wochen.

Arbeitgeber sah sich nicht zuständig

Video
Mütter müssen auf Lohn verzichten
Aus Kassensturz vom 14.02.2012.
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«Kassensturz» berichtete anfangs 2012 über den Fall. Jattas Arbeitgeberin begründete die Einstellung des Lohnes damals mit der Einführung der obligatorischen Mutterschaftsversicherung. Diese hätte die Leistungspflichten des Arbeitgebers ab Geburt abgelöst, so die Begründung für den Lohnstopp. Tatsächlich besteht hier eine Gesetzeslücke. «Man hat bei der Einführung der Mutterschaftsversicherung schlicht nicht an diesen Fall gedacht», sagt Arbeitsrechts-Experte Roger Rudolph.

Gericht gibt der Mutter Recht

Kathrin Jatta konnte das nicht verstehen. Insbesondere, weil nach der Geburt ein gesetzliches Arbeitsverbot gilt. Die Mutter klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Das Gericht Bern-Mittelland hat ihr nun Recht gegeben. Die Urteilsbegründung, die «Kassensturz/Espresso» vorliegt, bezieht sich auf Artikel 324a des Obligationenrechts. Die Frühgeburt bedeute eine unverschuldete Arbeitsverhinderung der Mutter, auch als Folge der notwendigen Präsenz im Spital zur Betreuung des Kindes. Die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin sei «zu bejahen», so das Urteil.

Wegweisendes Urteil für andere Mütter

Der Gerichtsentscheid sei durchaus wegweisend, sagt Arbeitsrechts-Experte Roger Rudolph: «Der Anspruch auf Lohn für Mütter in dieser Situation ist mit diesem Urteil klar unterlegt. Das Urteil ist sehr sorgfältig begründet.» Ein älteres Urteil aus dem Kanton Genf kommt zum gleichen Schluss. Mütter von Frühgeborenen, welche in eine solche Lohnlücke geraten, sollen ihren Anspruch auf Lohn beim Arbeitgeber anmelden. «Mit dem Urteil haben Betroffene nun sehr viel bessere Argumente, um zu ihrem Recht zu kommen», so Rudolph.

Viele Mütter sind betroffen

Schätzungsweise gegen tausend Frauen jährlich sind von der Gesetzeslücke betroffen. «Wir haben jede Woche einen oder mehrere solcher Fälle. Die Mütter geraten durch den Lohnausfall oft in eine sehr schwierige Lage», bestätigt Kathrin Feller von der Sozialberatung der Frauenklinik Bern. «Das Urteil freut uns deshalb und ich hoffe, dass es auch in der Praxis etwas bewirkt.» Man werde die betroffenen Mütter auf das neue Urteil aufmerksam machen, so Feller.

Signalwirkung für andere Mütter

Auch Kathrin Jatta hofft, dass das Urteil anderen Müttern hilft. Sie hat den Gang vor Gericht nicht nur für sich selbst gewagt: «Ich wollte das nicht mit mir machen lassen, ich wollte mich wehren. Auch als Beispiel für andere Mütter, die diese Kraft vielleicht nicht haben.»

Apropos Kraft: die extrem frühgeborene Jamina hat sich inzwischen prächtig entwickelt.

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