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Mütter müssen auf Lohn verzichten
Aus Kassensturz vom 14.02.2012.
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Arbeit Mütter müssen auf Lohn verzichten

Muss ein Frühchen nach der Geburt länger im Spital bleiben, kann die Mutter den Mutterschafts-Urlaub verschieben. Das entsprechende Gesetz hat eine Lücke: Für die Zeit des Aufschubs sind keine Lohnzahlungen vorgesehen. Politiker und Bund werden zwar aktiv, eine Lösung ist aber noch nicht in Sicht.

Die kleine Jamina ist heute ein gesundes und glückliches Baby. Man sieht dem süssen Fratz seinen dramatischen Start ins Leben kaum mehr an. Aufgrund schwerer Schwangerschafts-Komplikationen kam das Mädchen bereits in der 26. Schwangerschaftswoche zur Welt – ganze 14 Wochen zu früh. Bei der Geburt wog Jamina gerade mal ein Kilogramm.

Dramatische Zeit für Eltern und Kind

Jamina musste sofort auf die Neonatologie des Berner Inselspitals verlegt werden. Statt der Wiege daheim bei Vater und Mutter wurde der Brutkasten auf der Intensivstation ihr zu Hause. Das Frühchen war angeschlossen an Schläuche und Sonden. «Wir hatten grosse Angst, dass Jamina diese Zeit nicht durchsteht. Man musste dauern Hirnblutungen oder bedrohliche Infekte befürchten», sagt die Mutter Kathrin Jatta. Zum Glück hat sich Jamina bis heute prächtig entwickelt.

Plötzlich kein Lohn mehr

Müssen Kinder nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital bleiben, können Mütter den Beginn des Mutterschafts-Urlaubes verschieben. Damit nimmt das Gesetz Rücksicht auf diese spezielle Situation. «Ich hätte sonst gerade noch drei Tage Mutterschaftsurlaub gehabt», sagt Kathrin Jatta. Sie fiel jedoch aus allen Wolken, als klar wurde, dass sie für die Zeit des Aufschubs keinen Lohn erhalten würde. «Neben all den übrigen Ängsten kommen so noch die finanziellen Ängste dazu. Ich kann nicht verstehen, warum in so einer schlimmen Situation der Lohn nicht weiterbezahlt wird, ich kann ja nichts dafür!»

Arbeitgeber übernimmt Lohnausfall nicht

Von ihrem Arbeitgeber, der Sicherheitsfirma Certas AG, bekam Katrin Jatta den Bescheid, dass man nach der Geburt für die Lohnfortzahlung nicht zuständig sei. Die Einführung der Mutterschaftsversicherung im Jahr 2005 hätte die Leistungspflichten des Arbeitgebers ab Geburt vollumfänglich abgelöst, schreibt Certas zudem dem «Kassensturz». «Folgerichtig wurde die Lohnfortzahlungspflicht […] nur noch auf Schwangerschaft beschränkt und die Leistungspflicht bei Geburt gestrichen.»

Taggeldversicherer auch nicht zuständig

«Wir bedauern die Situation von Frau Jatta», schreibt die betreffende Taggeldversicherung Helsana. Normalerweise löse die Mutterschaftsversicherung ab Geburt die Taggeldversicherung ab, weil danach für die Mütter ein gesetzliches Arbeitsverbot gelte. «Frau Jatta ist aber ein Ausnahmefall, da sie den Mutterschaftsurlaub aufgeschoben hat. Dadurch entsteht eine Lücke, welche durch die Versicherungslösung des Arbeitgebers nicht abgedeckt wird.»

Pro Jahr gegen 1000 Frauen betroffen

Das Beispiel von Kathrin Jatta ist bei weitem kein Einzelfall. «Wir haben pro Woche mehrmals Mütter, die in diese Lage geraten», sagt Katrin Feller vom Sozialdienst des Berner Inselspitals. Oft würden Frauen so in finanzielle Schwierigkeiten geraten. «Zum Teil geht das so weit, dass die Frauen sich ans Sozialamt wenden müssen.»

Frühgeburten wurden im Gesetz vergessen

Tatsächlich sei eine Gesetzeslücke für den Lohnausfall verantwortlich, sagt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht. «Man hat damals nicht daran gedacht, dass sich bei einem Aufschub des Mutterschaftsurlaubes die Frage der Lohnfortzahlung stellt.» 

Arbeitgeber trotzdem in der Pflicht?

Zwar ist die Frage im Mutterschaftsgesetzt nicht geregelt. Trotzdem glaubt Rudolph, dass Artikel 324a im Obligationenrecht den Arbeitgeber in einer solchen Situation wieder in die Pflicht nimmt. «Wenn die Taggeldversicherung bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubs nicht bezahlt, bin ich der Meinung, dass diese Leistungspflicht nach Gesetz wieder auflebt.» Diese Meinung werde heute mehrheitlich vertreten. Ausserdem stützt auch ein Gerichts-Urteil aus dem Kanton Genf diese Auslegung.

Bundesrat soll Lösungen aufzeigen

Allerdings gilt dieses Urteil nicht für die ganze Schweiz. Das Bundesgericht müsste hier für eine definitive Klärung sorgen. Dazu müsste eine Mutter aber klagen. Ein anderer Weg wäre eine Gesetzes-Anpassung. Das fordert unter anderem Nationalrätin Franziska Teuscher (GPS, BE). Ein Postulat von ihr verlangt vom Bundesrat die Klärung der Lage. Teuscher bezeichnet die Lücke als ungerecht. Diese könne Familien in eine finanzielle Härtesituation bringen. «Die Situation bei einer Frühgeburt ist schon genügend belastend, wenn das Kind monatelang im Spital bleiben muss.» 

Lösung im Frühling?

Das Bundesamt für Justiz ist zurzeit daran, zuhanden des Bundesrates einen Bericht zur Problematik zu verfassen. Dieser soll im Frühling veröffentlicht werden.

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