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Überstunden im Beauty-Salon: Schminken bis zum Umfallen
Aus Kassensturz vom 17.12.2013.
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Arbeit Überstunden und Pausen: Was darf der Chef verlangen?

Nägel lackieren und Gesichtsbehandlungen im Akkord: Angestellte in einem Kosmetikstudio müssen täglich über zehn Stunden am Stück arbeiten - ohne Pause. Ist das erlaubt? Wie müssen Überstunden entschädigt werden? Kann man sie im neuen Jahr kompensieren? «Kassensturz» gibt Antworten.

Arbeiten bis spät abends, Zusatzschichten einschieben, Mittagspausen streichen: Gerade in der Weihnachtszeit ist das für viele Angestellte eine bittere Realität. Bei der Sendung «Kassensturz» haben sich drei junge Kosmetikerinnen gemeldet, die über unhaltbare Zustände in ihrem Salon berichten.

Sie hätten während den ganzen Öffnungzseiten auf Abruf bereit sein müssen, klagen die drei Kosmetikerinnen. «Selbst über Mittag durften wir meistens nicht weg oder dann nur fünf Minuten vom Geschäft weg sein. Das sind keine eigentliche Mittagspausen», sagt eine der Betroffene.

Die Folge: Überlange Arbeitstage, keine eigentliche Erholung in den Pausen. Die Geschäftsführerin schreibt «Kassensturz»: Es sei auch in dieser Branche üblich, dass Mitarbeiterinnen einen zeitlich flexiblen Tagesablauf hätten. Überstunden würden stets kompensiert.

Doch ist das erlaubt? Wie viele Pausen muss der Chef zulassen? Was ist mit der angehäuften Überzeit? Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph beantwortet im «Kassensturz»-Studio diese Fragen (siehe Video). Hier einige Erklärungen zum Thema Pausen.

Das Geschäft ist auch über Mittag geöffnet. Steht von Gesetzes wegen zwischendurch eine Pause zu?

Ja. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Angestellte einen Anspruch auf Pausen haben. Wie lange diese sind, hängt von der Dauer der Arbeitszeit ab:

  • Anspruch auf eine viertelstündige Pause hat, wer täglich mehr als fünfeinhalb Stunden arbeitet.
  • Anspruch auf eine halbe Stunde Pause hat, wer mehr als sieben Stunden arbeitet.
  • Anspruch auf eine Stunde Pause hat, wer mehr als 9 Stunden arbeitet.

Wichtig: Darf ein Angestellter während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen, so gilt die Pause als Arbeitszeit und muss bezahlt werden.

Der Chef schickt seine Angestellten schon um halb elf in die Mittagspause. Darf er das?

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Angestellten ihre Pausen beziehen können.Und er muss die Pausen wann immer möglich in der Mitte der Arbeitszeit festlegen. Er darf also zum Beispiel die Mittagspause nicht so festsetzen, dass der Angestellte danach mehr als fünfeinhalb Stunden am Stück arbeiten muss. Lässt sich eine solche Situation ausnahmsweise nicht verhindern, muss der Arbeitgeber am Nachmittag eine zusätzliche Pause bewilligen.

In immer mehr Jobs ist es üblich, dass die Angestellten am Mittag am Arbeitsplatz bleiben und beispielsweise Telefon abnehmen. Ist das zulässig?

Es ist möglich, dass Pausen am Arbeitsplatz bezogen werden müssen, zum Beispiel wenn die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden muss. Bedingung ist allerdings, dass sich die Mitarbeiterin dort verpflegen und erholen kann. Es geht also nicht, dass er ständig vom Telefon gestört wird. Aber auch hier wichtig: Solche Pausen zählen als Arbeitszeit und müssen entsprechend bezahlt werden.

Was ist mit den kleinen Pausen zwischendurch. Gelten Zvieri- oder Znüni-Pausen als Arbeitszeit oder muss man da seine Freizeit hergeben?

Kleine Pausen am Vor- oder am Nachmittag gelten nicht als Arbeitszeit. Denn: Neben der Mittagspause haben Angestellte keinen Anspruch auf weitere Pausen.

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Studiogespräch mit Roger Rudolph, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aus Kassensturz vom 17.12.2013.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 32 Sekunden.

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