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Ferienfrust: Wenn der Katalog zu viel verspricht
Aus Kassensturz vom 25.08.2015.
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Familie und Freizeit Ferienfrust: Wenn der Katalog zu viel verspricht

Kleine Zimmer, schmutziger Strand oder Baulärm während den Ferien. All das haben «Kassensturz»-Zuschauer diesen Sommer erlebt. Der Katalog versprach «feinsandigen Strand» oder «komfortable Superior-Zimmer». Ein Reiseexperte sagt: «Das müssen Sie nicht hinnehmen.»

Zwei Pärchen buchten beim Reiseanbieter Hotelplan eine Woche Ferien auf der Insel Kreta. Für vier Personen blätterten sie über 5500 Franken hin. Für zwei Superior-Doppelzimmer und All-inclusive-Service. Am Hotel angekommen warem sie aber geschockt. Die Zimmer waren in einem desolaten Zustand und das All-inclusive-Angebot galt nur eingeschränkt. «Wir dachten, mit diesem Angebot sei alles gedeckt, wir mussten aber vieles zusätzlich bezahlen», sagt Jill Angele, eine der Reisenden. Auch der Strand war nicht wie im Katalog angegeben ein Sandstrand, sondern ein Kiesstrand. Lärmige Gartenarbeiten machten das Mittagessen zur Qual und das Geschirr war ebenfalls schmutzig: «In der Kaffeetasse waren jeweils noch Kaffeerückstände des Vorgängers», erzählt Jill Angele weiter.

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Die vier Freunde beschwerten sich an der Hotel-Rezeption und auch beim Reiseveranstalter Hotelplan. Erst nach einigen Tagen bot ihnen Hotelplan eine alternative Unterkunft an. Doch für die Umbuchung verlangte Hotelplan 942 Franken zusätzlich. Das akzeptierten die Geschädigten nicht.

1000 Franken Entschädigung dank «Kassensturz»

Zuhause beschwerten sich die Reisenden nochmals bei Hotelplan. Diese boten zuerst eine Entschädigung von 200 Franken an – für ein Arrangement von über 5500 Franken. So billig liessen sich die vier nicht abspeisen und hakten nach. Nach einigen Wochen machte Hotelpan ein «letztes» Angebot: 600 Franken. Doch auch dieses Angebot akzeptierten die vier nicht.

Erst als «Kassensturz» intervenierte, legte Hotelplan nochmals nach und bietet nun eine Entschädigung von 1000 Franken an. Hotelplan schreibt dazu: «Die genannten Mängel lassen keinen Zweifel, dass das erhaltene Zimmer nicht einem 3.5-Sterne-Haus entspricht. Wir geben daher auch zu, dass der angetroffene Zustand des Zimmers inakzeptabel ist.» Der Reiseveranstalter klärt nun ab, ob das Hotel in Zukunft herabgestuft oder allenfalls ganz aus dem Katalog genommen werden müsse.

Wie reagiert man richtig?

Reto Ineichen, Experte für Reiserecht, sieht in einem solchen Fall eindeutige Mängel, die eine Reisepreisverminderung zur Folge haben sollten: «Wenn weder in der Ausschreibung noch bei der Buchung ein Hinweis gemacht wurde, dass unter Umständen gebaut wird und es Beeinträchtigungen geben könnte, dann muss ich das nicht akzeptieren.» Der Experte erklärt, ein Zimmer müsse sauber sein, egal wie viel Sterne das Hotel hat. Ist es schmutzig, dann solle sich der Urlauber wehren. Wie das geht, finden Sie in diesem Service-Artikel.

Abkassieren bei All-inclusive

Ebenfalls häufig: Ein All-inclusive-Angebot entpuppt sich vor Ort als Mogelpackung. Zum Beispiel sind nicht alle Getränke im Angebot enthalten oder aber es gibt zeitliche Einschränkungen. Hier sieht Reto Ineichen die Reiseverantsalter in der Pflicht. Eine zeitliche Einschränkung gäbe es durchaus, beispielsweise auf Kreuzfahrten. Doch: «Das muss vom Veranstalter in den Reiseunterlagen klar kommuniziert werden.» Im Nachhinein eine Einschränkung zu kommunizieren, das gehe nicht, so der Experte: «Das wäre durchaus eine Beeinträchtigung des Vertrages und würde eine Reisepreisverminderung rechtfertigen.»

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