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Familie und Freizeit Hände weg von Chinaböllern & Co

Auf den ersten August hin versuchen Feuerwerkfanatiker verstärkt, pyrotechnische Gegenstände in die Schweiz zu importieren. Dabei schrecken sie nicht vor illegalen Knallern und Böllern zurück. Die Grenzwache warnt vor Bussen, administrativem Aufwand und vor allem vor Verletzungen.

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Hände weg von Chinaböllern & Co
aus Espresso vom 30.07.2013. Bild: ejpd
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Sogenannte Bodenknaller sind gefährlich und in der Schweiz verboten. «Entweder sind die Personen, die die Knallfrösche oder die Chinaböller anzünden wollen, gefährdet oder aber es sind die Zuschauer, die dadurch einer Gefahr ausgesetzt sind», warnt Patrick Gantenbein vom Grenzwachkorps Basel.

Wenn im Rahmen einer Kontrolle illegales Feuerwerk gefunden wird, dann wird die Ware beschlagnahmt. Zusätzlich müssen die Grenzwächter einen Rapport ausfüllen und die Sache dem Bundesamt für Polizei melden.

Wer erwischt wird, muss mit Aufwand rechnen

Ob es zu einer Verzeigung kommt, ist Sache des Bundesamts. «Auf jeden Fall wird es mühsam für den Reisenden, denn er muss mit erheblichem Zeitverlust an der Grenze rechnen und administrative Aufgaben über sich ergehen lassen», gibt Gantenbein zu bedenken.

Wenn jemand Feuerwerk vom Ausland importieren will, dann soll er sich vorgängig am Zoll informieren, wie viel und welche Ware er importieren darf. Grundsätzlich gilt eine Beschränkung von 2,5 Kilogramm. Bodenknaller wie die «Chinesische Knatterschnur», Knallfrösche oder Chinaböller sind verboten.

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