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Familie und Freizeit Lauterkeitskommission: Backofen-Werbung verspricht zu viel

Die Werbung für den V-Zug-Backofen mit Garautomatik verspricht viel. Zu viel – wie ein «Kassensturz»-Beitrag vom Januar gezeigt hat. Die Lauterkeitskommission empfiehlt dem Geräte-Hersteller nun, auf zu vollmundige Werbung zu verzichten. V-Zug hält jedoch am Funktionieren des Backofens fest.

«Alles gelingt vollautomatisch», «einzigartige Gelinggarantie», «führt sicher zum feinen Resultat» - So wird der vollautomatische Backofen von V-Zug in der Werbung angepriesen. «Kassensturz» berichtete im Januar über einen Fall, bei dem diese schönen Versprechen nicht eingehalten wurden: Die Familie Arn kaufte für 4450 Franken dieses vielversprechende Haushaltgerät. Doch statt Erleichterung brachte es viel Ärger: Die Wähe wird nur halbseitig gut gebacken, der Zopf ist innen teigig und ungeniessbar, die Pizza ist nach dem automatischen Backen immer noch halb roh. Mehrmals war der Servicetechniker vor Ort, und eine V-Zug-Angestellte führte bei Arns eine Schulung durch. Doch alles half nichts.

Auf den Fall der Familie Arn angesprochen, schrieb V-Zug damals «Kassensturz»,  die Funktion sei patentiert, wissenschaftlich unabhängig überprüft und gutgeheissen worden.

Lauterkeitskommission empfiehlt Werbung zu dämpfen

Auch die Stiftung Konsumentenschutz Schweiz schaltete sich ein. Und sie reichte bei der Lauterkeitskommission Beschwerde ein – wegen falschen Werbeversprechen.

Mittlerweile hat die Lauterkeitskommission den Fall geprüft und kommt zu Schluss: Diese Werbung verspricht ein bisschen zu viel. Sie empfiehlt V-Zug deshalb, «auf Werbeaussagen, die das fehlerlose Funktionieren der Garautomatik kommunizieren … inskünftig zu verzichten.»

Begründet wird diese Empfehlung mit Artikel 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dort heiss es, dass die kommerzielle Kommunikation über die eigenen Waren nicht unrichtig oder irreführend sein darf. Die Lauterkeitskommission schreibt zum Fall V-Zug: «Unrichtig erscheinen in diesem Lichte alle Werbeaussagen, die eine absolute fehlerfreie Funktionsweise versprechen.» Denn aus den Akten gehe hervor, dass die Garautomatik zumindest in Einzelfällen nicht zufriedenstellen funktioniere. Ausserdem habe V-Zug in Schreiben an Betroffene selbst  festgehalten, dass die Optimierung der komplexen Garautomatik allenfalls erst auf eine zukünftige Gerätegeneration realisiert werden könne.

Neue Bedienungsanleitung soll es richten

Wird sich nun etwas ändern? «Kassensturz» hat bei V-Zug nachgefragt. Dort heisst es, man lege Wert auf die Feststellung, dass die Funktionalität der Garautomatik auch im Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission nicht in Frage gestellt werde. Zudem sei das Produkt an einem anerkannten Institut getestet und für gut befunden worden. «Aufgrund dieser starken Faktenlage und der positiven Resonanz mehrerer 10 000 Kunden sehen wir uns nach wie vor bestätigt darin, dass die Garautomatik vollautomatisch funktioniert.»

Den Entscheid der Lauterkeitskommission habe man zur Kenntnis genommen und Massnahmen, «wenn überhaupt notwendig», daraus abgeleitet. Konkret heisst das:  «Als Optimierungsmassnahme werden wir zukünftig die Bedienungsanleitungen noch umfassender und ausführlicher gestalten, damit immer ein feines Resultat erreicht wird.»

Der «Kassensturz»-Beitrag vom 15.01.2013:

Video
Vollautomatischer Backofen: Nicht ganz gebacken!
Aus Kassensturz vom 15.01.2013.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 49 Sekunden.

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