Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Familie und Freizeit Luxusferien-Falle: Hände weg von Swiss Travel Club

Einmal zahlen und dafür jedes Jahr Ferien machen. Tönt gut. Doch statt eines Schnäppchens machen jene, die bei Swiss Travel Club einsteigen, einen grossen Fehler.

Peter und Martha Stadelmann zögern nicht lange, als sie vor zwei Jahren einen Anruf der Firma Swiss Travel Club erhalten. Sie hätten Feriengutscheine im Wert von 2000 Franken gewonnen, sagt die Frau am Apparat. Die einzige Bedingung: Stadelmanns müssten den Gutschein beim Swiss Travel Club in Winterthur abholen. Später, beim dreistündigen Gespräch in Winterthur, ist der Gutschein-Gewinn kaum ein Thema.

Der Swiss Travel Club Mitarbeiterin geht es nämlich um etwas ganz anderes: Sie will Stadelmanns davon überzeugen, sich in eine weltweite Tauschbörse für Hotelzimmer einzukaufen. «Sie sagte, das sei wunderbar mit dem Tauschen. Da kämen wir in der ganzen Welt herum», erzählt Martha Stadelmann.

Tönt gut. Doch um tauschen zu können, müssen sich die Stadelmanns zuerst im Hotel Interstar im österreichischen Saalbach einkaufen. Für 15 000 Franken können sie dort jedes Jahr eine Woche Ferien machen. Dass sie sich für einen weltweiten Tausch zusätzlich einkaufen müssten, ist Stadelmanns nicht bewusst.

Nach anfänglichem Zögern unterschreibt das Ehepaar mehrere Verträge. Wo sie ihre Unterschrift überall hinsetzen, wissen sie nicht genau. Nach drei Stunden Bearbeitung sind sie müde. Das Kleingedruckte lesen sie nicht. Auch nicht, dass der Vertrag während 45 Jahren unkündbar ist. 2000 Franken Vermittlungsgebühr müssen sie sofort vor Ort zahlen. Hinzu kommen 1374 Franken für den Treuhänder, 13 000 Franken für den Teilkauf und jedes Jahr 497 Franken zusätzlich.

Die böse Überraschung kommt für Stadelmanns, als sie die erste Woche Ferien im Hotel Interstar machen wollen: Es ist Nebensaison, die Bergbahnen fahren nicht. Und im Hotel müssen sie fürs Essen zusätzlich fast 900 Franken bezahlen. Zusammen mit ihrer Jahresgebühr zahlen sie fast so viel, wie wenn sie die Ferien normal gebucht hätten!

«Kassensturz» will wissen, wohin die 13 000 Franken fliessen, die die Stadelmanns bezahlt haben. Doch im Hotel will niemand Auskunft geben. Auf dem Parkplatz vor dem Hotel Interstar trifft «Kassensturz» viele Schweizer Gäste. Auch sie haben beim Swiss Travel Club unterschrieben. Alle sind unzufrieden und möchten ihre Anteile wieder verkaufen. Das sei jedoch unmöglich, sagen die Gäste. Käufer hat bis jetzt niemand gefunden.

Wie die Stadelmanns haben viele andere Schweizerinnen und Schweizer Timesharing Verträge bei Swiss Travel Club unterschrieben und dafür zehntausende Franken bezahlt. Bei Nicolas Oetterli, Ombudsman der Schweizer Reisebranche, suchen jährlich über 100 Paare Hilfe. «Ich sage jetzt mal, sie sind fast zu einer Unterschrift gezwungen worden. Und haben diese halt geleistet. Und wenn die Unterschrift da ist, ist es auch für einen Juristen schwierig, dies rückgängig zu machen», sagt der Ombudsman.

Der Swiss Travel Club schreibt, er sei nur Vermittler. Und: Es stehe alles ganz deutlich im Vertrag. In der EU schützt eine Richtlinie Konsumenten schon lange vor unlauteren Teilsharing-Verträgen. In der Schweiz gibt es solch ein Gesetz noch nicht. Jetzt reagieren auch die Schweizer Behörden. Das Bundesamt für Justiz will es dubiosen Timesharing Firmen künftig schwerer machen.

Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz sagt: «Bisher war der Bundesrat der Meinung, dass dies kein grosses Problem ist. Er unterstützt aber eine parlamentarische Initiative, die vorsieht, dass die Anbieter kurz nach Vertragsabschluss keine Anzahlung entgegennehmen dürfen und dass der Konsument innert zehn Tagen vom Vertrag zurücktreten kann.» Eine solche Gesetzesbestimmung würde frühestens in anderthalb Jahren in Kraft treten.

Meistgelesene Artikel