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25.02.14: Singles in der Falle: Geld verloren statt Liebe gefunden
Aus Kassensturz vom 25.02.2014.
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Familie und Freizeit Partnervermittlung lockt Senioren: Hohe Kosten statt neue Liebe

Auch im Alter suchen Menschen nach einer neuen Liebe und melden sich zum Beispiel auf ein Inserat in der Zeitung. Doch statt des Glücksgefühls kommt Beklemmung auf wie bei der Partnervermittlungs-Agentur Contacta. «Kassensturz» zeigt zwei Fälle, bei denen Rentner gnadenlos zur Kasse gebeten werden.

Wenn der Partner stirbt, möchten viele ältere Menschen die Leere füllen und suchen jemanden, der mit ihnen den Lebensabend verbringt. Das weiss die Firma Contacta. Sie profitiert von der Hoffnung dieser Menschen und bittet sie zünftig zur Kasse. «Kassensturz» zeigt zwei Fälle:

Fall 1: Contacta hetzt Inkassobüro auf Demenzkranken

Während eines Besuchs bei ihrem Grossvater entdeckte Petra Oberhammer eine Rechnung über 480 Franken – der Absender: Contacta. Sofort leuchteten bei ihr alle Alarmlampen: «Mein Grossvater weiss nicht, was eine Partnervermittlung ist. Er ist 84 Jahre alt und demenzkrank. Er weiss kurze Zeit später nicht mehr, was er getan hat.»

Weshalb Emil Lippuner Contacta anrief, lässt sich deshalb nicht mehr feststellen. Die Rechnung war für ein vereinbartes Treffen, an das der demenzkranke Mann nicht erschienen ist. Contacta begründet diese mit «Fahrspesen von St. Margrethen nach Buchs und retour sowie mit der Wartezeit auf den Kunden.»

Doch diese Forderung hat gemäss Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner weder Hand noch Fuss: «Das ist ähnlich wie bei einer Offerte. Wenn ein Anbieter eine Offerte erstellt und dafür etwas verlangen will, muss er dies dem Kunden vorher sagen. Und das ist hier nicht geschehen.»

Vom Arzt bestätigte Urteilsunfähigkeit wird ignoriert

Obwohl Petra Oberhammer Contacta die Situation ihres Grossvaters erklärte, bekam dieser einige Tage später Post von einem Inkassobüro. Neu wurden inklusive Mahnpesen 739 Franken gefordert.

Die Enkelin schickte daraufhin ein ärztliches Zeugnis, welches bestätigt, dass Herr Lippuner weder urteils- noch handelsfähig ist. Doch das Inkassobüro antwortete, sein Auftraggeber Contacta bestehe weiterhin auf die Forderung, da das Zeugnis erst nachträglich erstellt wurde.

Contacta gibt schliesslich nach

Das geht nicht, sagt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner: «Massgebend ist nicht, wann das Zeugnis datiert wurde, sondern ob Herr Lippuner zum Zeitpunkt, an dem er mit Contaca in Verbindung trat, urteilsfähig war. Und das war er klar nicht.» Deshalb ist kein Vertrag zustande gekommen.

Die Enkelin des Demenzkranken ärgert sich: «Ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass man Leute so gnadenlos abzockt. Da muss null Gewissen vorhanden sein.» Bezahlen kam für sie nicht in Frage. Deshalb wendete sich an den «Kassensturz». Erst nachdem dieser Contacta vor Augen führte, dass sie sich rechtlich auf dem Holzweg befindet, verzichtete die Partnervermittlung auf ein weiteres Inkassoverfahren.

Fall 2: Horrende Entschädigung für Kündigug

«Marisa, 70, jugendlich und modern, attraktiv, sehr aufgeschlossen. Ich wünsche mir einen Mann, mit dem ich Skifahren kann.» Dieses Inserat stach dem 84-jährigen Eugen Müller ins Auge. Denn ein grosser Wunsch von ihm: Wieder mit einer Partnerin auf die Skipiste. Der Wittwer musste diese Dame einfach kontaktieren und wählte die abgedruckte Natelnummer.

Doch am anderen Ende meldete sich nicht Marisa, sondern Sonja Scholl von der Partnervermittlung Contacta. Sie vereinbarte ein Treffen mit Eugen Müller. Dort wurde der rüstige Rentner überrumpelt. Denn nach Hause kam er nicht mit Marisas richtiger Telefonnummer, sondern mit einem Vertrag über 1900 Franken für ein halbes Jahr – zu zahlen innerhalb von neun Tagen.

Horrende Entschädigung für Vertragskündigung

Seine Enkelin war erstaunt, als sie davon hörte: «Das passt nicht zu ihm. Ich kenne ihn weder leichtsinnig noch naiv, sondern eher als vorsichtigen Menschen.» Die Situation macht Eugen Müller dann auch zu schaffen: «Ich konnte nicht mehr schlafen und habe mich im Bett gewälzt. Ich verspürte einen immensen Druck.»

Seine Enkelin riet ihm, nicht zu bezahlen und den Vertrag sofort zu kündigen. Doch der nächste Schreck folgte unverzüglich: Nun soll der überforderte Rentner eine pauschale Entschädigung von 1500 Franken bezahlen. Contacta verweist auf die entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Pauschale Kostenangaben sind nicht zulässig

Doch laut Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner entbehrt diese jeglicher Grundlage: «Das Gesetz schreibt vor, dass man bei Partner- und Ehevermittlungsverträgen jederzeit aussteigen kann.» Zudem gelten Pauschalen nicht. Contacta müsste die effektiven Kosten ausweisen. Eine solche Klausel verstosse gemäss Gabriela Baumgartner gegen das Gesetz.

Contacta aber bleibt bei ihrer Forderung. Geschäftsführer Wolfgang Posch begründet dies mit Vorlaufkosten: «Wir hatten ja für Herrn Müller bereits ein Profil erstellt und Inserate für ihn geschaltet.» Die Agentur muss nun die effektiv entstandenen Kosten detailliert aufführen und belegen. Sicher ist aber: Eugen Müller muss nicht 1500 Franken bezahlen. «Kassensturz» wird ein Auge darauf halten.

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