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Posse wegen Erbe: Kanton mahnt kleine Kinder
Aus Kassensturz vom 16.03.2010.
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Familie und Freizeit Posse wegen Erbe: Kanton mahnt kleine Kinder

Der Kanton Obwalden will Geld von zwei Mädchen. Er hat ihnen eine Rechnung geschickt. Adressiert direkt an die fünfjährige Anja und die dreijährige Silja Langensand. Sie müssen dem Kanton Gebühren von 150 Franken zahlen. Für die Mutter ist das der letzte Akt einer Behördenposse.

Begonnen hat alles mit dem Tod des Onkels von Karin Langensand. Er war überschuldet. Karin Langensand wollte ihre Familie vor den Schulden schützen. Wie alle anderen Verwandten schlug sie das Erbe aus – und sie wollte es auch für ihre Kinder ausschlagen. Doch die Gemeinde Sachseln, der Wohnort des verstorbenen Onkels, akzeptierte das nicht. Die Kinder müssten einen Beistand haben, wurde Karin Langensand belehrt.

Ein glasklarer Fall

Ein Beistand für die Kinder: Für die Mutter absolut unverständlich. Vor der Kamera will die Gemeinde nichts sagen. Sie schreibt: Das Gesetz verlange einen Beistand, wenn die Mutter ein Erbe für die Kinder ausschlagen wolle. Denn es bestehe die Gefahr eines Interessenkonflikts zwischen Mutter und Kindern. Für die Mutter unglaublich: Die Behörden unterstellen, sie vertrete die Interessen ihrer Kinder nicht.

Auf zum zweiten Akt der Behördenposse – nach Kerns, dem Wohnort von Karin Langensand. Dort musste die Mutter den Beistand bestellen. Gemeindepräsident Arnold Wagner erklärt: Von Gesetzes wegen prüfe ein Beistand, ob die Ausschlagung im Interesse der Kinder sei. «Ohne dass man den Eltern etwas Böswilliges unterstellt. Aber Erbangelegenheiten sind sehr heikel und gegenüber unmündigen Kindern sind wir in der Pflicht, so zu handeln», rechtfertigt sich Wagner.

Absolut unnötig, findet Karin Langensand. Das Erbe war offensichtlich überschuldet. Um für ihre Kinder zu entscheiden, habe der Beistand sie nicht einmal persönlich kontaktiert. Er hat die Ausschlagung bestätigt. Dafür reichte ein Blick ins Betreibungsregister und auf die Verlustscheine des Verstorbenen.

Nur Kinder bluten

Anders als die Gemeinden sieht das Bundesamt für Justiz die Rechtslage. Natascia Nussberger ist Spezialistin für Erb- und Vormundschaftsrecht. Sie sagt, die Behörden müssten keineswegs immer einen Beistand einsetzen. Kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Mutter eine überschuldete Erbschaft ausgeschlagen habe und deshalb auch für das Kind ausschlagen wolle. «Hier ist kein Beistand nötig», sagt Natascia Nussberger.

Die Gemeinde Sachseln verlangte im Fall der Familie Langensand die Einsetzung eines Beistands. Dass Silja und Anja nur Schulden erben würden, war für das Amt angeblich nicht offensichtlich. Für Langensands nicht nur ärgerlich, sondern es kostet sie am Ende auch noch Geld. Denn: Im Rathaus von Sarnen hat die Regierung des Kantons Obwalden die Aufsicht über vormundschaftliche Entscheide. Auch sie stimmte der Ausschlagung zu, verlangte für den Entscheid aber 150 Franken Spruchgebühr – von Anja und Silja. Das Geld decke einen Teil der Ausgaben der Behörden. So wolle es der Gesetzgeber, sagt der Kanton.

Für Karin Langensand ist das absurd: «Es musste niemand eine Gebühr zahlen. Meine Schwester nicht, mein Vater nicht, die anderen Onkels alle zusammen nicht. Aber meine Kinder, die kleinsten, die jüngsten – die müssen dann noch mit 150 Franken bluten.»

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