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Verbot oder Regen: Was tun mit gekauftem Feuerwerk?
Aus Espresso vom 29.07.2015. Bild: Keystone
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Familie und Freizeit Verbot oder Regen: Was tun mit gekauftem Feuerwerk?

Am 1. August wird's schwierig: Entweder sind Raketen verboten oder der Regen macht dem Feuerwerk einen Strich durch die Rechnung. Was tun mit bereits gekauften Böllern? «Espresso» hat sich verschiedene Möglichkeiten angeschaut.

Jetzt ist es also klar: Gewisse Regionen müssen am Nationalfeiertag auf Feuerwerk verzichten. Wegen der trockenen Böden und der Waldbrandgefahr haben bislang sechs Kantone ein Verbot ausgesprochen. Und bei den übrigen, die eigentlich knallen dürften, könnte der Regen einen Strich durch die Rechnung machen. Viele haben aber ihr Feuerwerk bereits eingekauft. Was tun damit? Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 hat verschiedene Varianten geprüft:

Möglichkeit 1: Aufsparen fürs nächste Jahr

Der nächste 1. August kommt bestimmt. Warum also nicht die Raketen bis zum nächsten Jahr aufbewahren? Grundsätzlich geht das, sagt Beda Sartory, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle für Feuerwerk: «Feuerwerk kann man lagern, es geht nicht kaputt und ist auch nicht übermässig gefährlich.» Doch müsse man die Brandschutzbestimmungen einhalten, und diese sind von Kanton zu Kanton verschieden und teilweise sehr streng. Die Koordinationsstelle rät daher von der Lagerung zu Hause ab.

Wer das trotzdem tun möchte, sollte sich bei der Brandschutzstelle der Gemeinde über die Vorschriften informieren. Ausserdem sind bei der Lagerung von Feuerwerk folgende Sicherheitsgrundsätze wichtig:

  • An einem kühlen Ort aufbewahren
  • Trocken lagern
  • Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben

Möglichkeit 2: Bei der nächsten Gartenparty verwenden

Warum lange warten? Dieses Jahr steht ja noch der achtzigste Geburtstag des Grossvaters an. Man könnte ihm doch eine Freude machen und an seinem Fest im Garten ein zünftiges Feuerwerk loslassen. Doch: Auch wenn das Spektakel am Himmel sicher ein Party-Highlight wäre, laut Beda Sartory darf man in der Schweiz nicht knallen, wie man will: «Für Feuerwerk ist eine Abbrandbewilligung notwendig, Ausnahmen sind lediglich der Silvester und der 1. August. Es ist deshalb sicher richtig, wenn man sich bei der Gemeinde erkundigt und eine Bewilligung einholt.»

Möglichkeit 3: In den Laden zurückbringen

Raketen, die nicht abgefeuert werden dürfen, kann man ins Geschäft zurückbringen. «Espresso» hat bei Coop, Migros, Landi und Denner nachgefragt. Und tatsächlich: Alle vier Detailhändler bestätigen gegenüber «Espresso», dass sie in Regionen mit Feuerwerksverbot Raketen und Co. wieder zurücknehmen. Auch Aldi Schweiz schreibt in einer Pressemitteilung, dass sie sich kulant zeigt und nicht abgefeuertes Feuerwerk zurückgebracht werden kann. Wichtig ist, dass die Ware noch originalverpackt ist, und natürlich sollte der Kassenzettel noch vorhanden sein. Migros betont zudem, dass die Rückgabe bis Ladenschluss am 31. Juli erfolgen muss.

Möglichkeit 4: Trotzdem böllern – eine schlechte Idee

Wenn es Sie am Samstag in den Fingern juckt und Sie trotz Verbot ein Feuerwerk veranstalten wollen, dann ist das keine gute Idee. In einem solchen Fall kann grosser Ärger blühen, wie Beda Sartory weiss: «Wer die Vorschriften im Umgang mit Feuerwerk missachtet, der muss mit einer Verzeigung und natürlich auch mit einer Busse rechnen.» Und eine solche Busse kann sich sehen lassen: Im Kanton Bern zum Beispiel kann sie bis zu 20‘000 Franken betragen. Schlimm wird es, wenn jemand mit seinem Feuerwerk einen Brand verursacht. Dann kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen.

Weitere Tipps im Umgang mit Feuerwerk und die Übersicht über die aktuelle Lage in Sachen Feuerwerksverbot finden Sie in den Serviceboxen.

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