Zum Inhalt springen

Header

Audio
Bestpreis-Garantie: Wer zuviel bezahlt, bekommt Geld zurück
Aus Espresso vom 06.10.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 50 Sekunden.
Inhalt

Geld Bestpreis-Garantie: Wer zu viel bezahlt, bekommt Geld zurück

Wer kennt das nicht: Man kauft sich einen Fernseher und kaum bezahlt, sieht man genau den gleichen in einem anderen Geschäft viel günstiger. Die Kreditkartenfirma Viseca bietet für solche Fälle eine sogenannte Bestpreis-Garantie an. Taugt diese Versicherung etwas? «Espresso» hat es getestet.

Kauft man ein teures Gerät, ärgert man sich anschliessend doppelt, wenn das gleiche Produkt einige Tage später in einem anderen Laden viel billiger angeboten wird. Was kaum jemand weiss: Für diesen Fall hat die Kreditkartenfirma Viseca die sogenannte Bestpreis-Garantie-Versicherung eingeführt: «Sie haben sich gerade einen neuen Fernseher gekauft und ihn innerhalb von 14 Tagen woanders günstiger gesehen? Wenn Sie Ihren Einkauf mit der Kreditkarte bezahlt haben, wird Ihnen der Preisunterschied zurückerstattet.» So das Versprechen im Werbeprospekt.

Garantie ist an Bedingungen geknüpft

Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Darum machte «Espresso» die Probe aufs Exempel und testet die «Bestpreis-Garantie» der Viseca. Im Kleingedruckten steht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Das Produkt muss mit Kreditkarte bezahlt worden sein.
  • Es muss im Schweizer Detail- oder Schweizer Onlinehandel angeboten werden.
  • Es muss sich um das exakt identische Modell handeln.
  • Der Preisunterschied muss mehr als 30 Franken betragen.
  • Es darf maximal 14 Tage nach dem Kauf angeboten werden.
  • Ausgeschlossen sind Mobilfunkgeräte, Kraftfahrzeuge, medizinische Hilfsmittel und Occasionsgegenstände.

«Espresso» kaufte einen Kenwood-Stabmixer für 130 Franken bei einem Schweizer Onlineanbieter und bezahlte per Kreditkarte. Das genau gleiche Gerät kostet bei einem anderen Schweizer Onlineanbieter 89 Franken, also 41 Franken weniger. Somit sind alle Bedingungen erfüllt.

Betrag wurde problemlos erstattet

Um den Schaden zu melden, druckt man im Internet das vierseitige Schadensformular aus. Zum Schadensformular muss eine Kopie der Kaufquittung, der Monatsabrechnung und der Kreditkarte beigelegt werden. Und natürlich der Nachweis für das günstigere Angebot (z.B. Prospekt, Ausdruck Website oder Zeitungsinserat). Nach knapp zwei Wochen kam der Post von der Versicherung: Sie vergütet den «Schaden» von 41 Franken. Es hat also funktioniert. Allerdings ist es doch nicht ganz einfach, alle Bedingungen zu erfüllen.

Die Viseca bietet die Bestpreis-Garantie seit Herbst 2011 an. Die Firma gibt Kreditkarten der Kantonal- und Raiffeisenbanken sowie der Migrosbank, der Bank Coop und einiger Regionalbanken heraus. Viseca-Sprecherin Christine Anderes sagte auf Anfrage von «Espesso», dass pro Monat Schadensmeldungen «im mittleren zweistelligen Bereich» zur Bestpreis-Garantie eingehen würden: «In den Monaten November und Dezember gehen jeweils mehr Schadenmeldungen ein. Wir führen das auf das Weihnachtsgeschäft zurück.» Durchschnittlich würden zwischen 200 und 250 Franken ausbezahlt. Die maximale Versicherungssumme von 2000 Franken sei bereits mehrmals ausbezahlt worden.

«Vor allem ein Marketing-Instrument»

Für Ralf Beyeler vom Vergleichsdienst Comparis sind solche Zusatzdienstleitungen von Kreditkarten ein Marketing-Instrument, damit die Karteninhaber ihre Kreditkarte möglichst oft einsetzen: «Für die allermeisten Kunden sind solche Zusatzdienstleistungen allerdings unnötig. Schliesslich ist es dank Internet einfach, die Preise zu vergleichen.»

Meistgelesene Artikel