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Bande plündert das Konto eines Rentners
Aus Kassensturz vom 02.02.2010.
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Geld Betrug mit Zahlungsaufträgen: Konto geplündert

Beängstigend: Zahlungsaufträge per Post sind nicht sicher. Kriminelle plündern mit einem simplen Trick das Alterskapital eines 66-jährigen Rentners. Post und Banken weisen jede Verantwortung von sich. Der Rentner verliert über 100'000 Franken. Das ist kein Einzelfall, warnt die Kantonspolizei.

Silvester 2008 in La Chaux-de Fonds (NE): Eine Frau geht zur Neuenburger Kantonalbank und hebt 50'000 Franken ab. Niemand schöpft Verdacht – doch es ist Betrug an Hans B. aus dem Kanton Bern. Er kämpft seit über einem Jahr um sein Geld. Eine Betrügerbande hat ihn um seine Ersparnisse gebracht. «Die haben mir 120'000 Franken von meinem Alterskapital gestohlen. Ich habe einen Teil meiner Vorsorgeguthaben verloren. Das, was ich über Jahre zusammengespart habe. Das ist mir mit einem ganz banalen Trick einfach weggekommen», erzählt der Rentner.

Erschreckend einfacher Trick

Angefangen hat alles am 21.12.2008 mit einem Zahlungsauftrag an die UBS. Hans B. wollte 120'000 Franken auf ein Konto zur Abzahlung seiner Hypothek überweisen. Den Brief mit dem Zahlungsauftrag brachte er auf die Post. Er warf ihn in den Briefkasten der Poststelle von Wabern. Dort schnappten die Betrüger zu. Sie stahlen seinen Brief aus der Post.

Der Trick ist erschreckend einfach: Die Täter brauchen den Original-Zahlungsauftrag. Sie werfen den Einzahlungsschein weg und füllen einen neuen aus. Den Betrag schreiben sie vom Original ab. Als Empfänger geben sie ein Konto an, das sie kurz zuvor eröffnet haben. Sie füllen einen neuen Einzahlungsschein über 120'000 Franken aus – fertig ist der manipulierte Auftrag. Diesen verschicken sie per Post an die Bank.

Hinter dem Betrug würden Banden aus Schwarzafrika stecken, sagt Markus Stauffer von der Kantonspolizei Bern. Es handle sich um organisierte Kriminalität. Allein im Kanton Bern hätten die Täter letztes Jahr 15 Mal zugeschlagen. Solche Fälle träten in der ganzen Schweiz auf. Stauffer empfiehlt deshalb, bargeldlose Zahlungsaufträge immer direkt am Bank- oder Postschalter abzugeben.

Tatort La-Chaux-de-Fonds: Eine Komplizin eröffnete ein Konto bei einer Filiale der Neuenburger Kantonalbank. Der französische Pass, den sie vorwies, war gefälscht. Die Bank bemerkte nichts, übersah den manipulierten Zahlungssauftrag und überwies 120'000 Franken auf das Konto der Betrügerin in La-Chaux-de-Fonds. Zwei Stunden später schlug diese zu. Sie hob 50'000 Franken ab, 3 Tage später leerte sie das Konto komplett und bezog ungehindert und unentdeckt weitere 70'000 Franken.

Bitter für Hans B., denn er hat alles richtig gemacht und die Empfehlung der Post befolgt. Den Zahlungsauftrag brachte er zum Briefeinwurf einer Poststelle. Er will deshalb den Schaden ersetzt haben. Doch trotz unzähliger Briefe lassen ihn Post, UBS und Neuenburger Kantonalbank abblitzen. Alle drei stehlen sich aus der Verantwortung. Wer haftet wirklich? Die Kantonalbank Neuenburg hätte das dubiose Geldgeschäft stoppen können. Sie müsste hellhörig werden, wenn eine Neukundin ein Konto eröffnet und Tage später leerräumt. Gegenüber «Kassensturz» nimmt die Bank keine Stellung. Sie lehnt jede Haftung ab, weil Hans B. nicht ihr Kunde war.

UBS soll geradestehen

Rechtsprofessor Thomas Koller von der Universität Bern nimmt vor allem die UBS in die Verantwortung. Nach seiner Ansicht muss die Bank für den Schaden geradestehen. «Die UBS hat einen Auftrag ausgeführt, der nicht vom Kunden stammt. Das heisst, sie darf das Konto des Kunden nicht belasten», sagt Professor Koller. Es gehe nun um die Frage, wo der Fehler passiert sei: Im Einflussbereich der Bank oder im Einflussbereich des Kunden. «Wenn die Bank sagt, man solle Zahlungsaufträge bei ihr abgeben oder in einen Briefkasten der Poststelle werfen, wie das hier geschehen ist. Hier beginnt der Einflussbereich der Bank. Das heisst: Die Bank muss den Schaden tragen. Sie müsste in diesem konkreten Fall den Betrag dem Kunden wieder gutschreiben», so der Rechtsprofessor.

Doch die UBS bleibt stur. Sie zieht sogar die Schilderung ihres Kunden in Zweifel. Sie schreibt: «Ursprünglich hat der Kunde gegenüber UBS erklärt, er habe den Brief in einen freistehenden Briefkasten eingeworfen. Er handelte damit entgegen unseren Empfehlungen.» Erst später habe der Kunde gesagt, er habe den Brief an einer Poststelle eingeworfen. Hans B. widerspricht. Dass er den Brief an der Poststelle einwarf, gab er schon der Polizei zu Protokoll.

Merkwürdig: Die UBS hat diese Zweifel bisher noch nie geäussert. Erst als sich «Kassensturz» einschaltete, schob sie die Schuld auf ihren Kunden. Doch zahlen würde die UBS in keinem Fall. Denn: Entscheidend sei, wer Einfluss ausüben könne, um den Schaden zu verhindern, schreibt die UBS: «Durch den Einwurf des Zahlungsauftrags in einen Briefkasten der Post ist dieser noch nicht in den Einflussbereich der Bank gelangt. Dies geschieht erst mit dem Eintreffen des Zahlungsauftrages bei der Bank.»

Unsichere Briefkästen

Auch bei der Post ist das Risiko schon lange bekannt. Trotzdem sind die Briefkästen immer noch unsicher. Im Fall von Hans B. lehnt die Post jede Haftung ab. Sie will nun aber Hans B. entgegenkommen: «Das ist sehr ein bedauerlicher Fall. Wir werden uns kulant zeigen und mit dem Kunden nach einer Lösung suchen», verspricht Post-Mediensprecher Oliver Flüeler nach Intervention von «Kassensturz». Die Post habe ausserdem 30 Millionen Franken in neue Briefeinwürfe investiert. Flüeler: «Die werden sicherer sein, aber auch keine Panzerschränke.»

Hans B. reicht diese Antwort der Post noch nicht. Er fordert, «dass die Banken mit der Post zusammensitzen und schauen, wie man mich entschädigen kann und dass auch die Banken sich das noch einmal überlegen, wie man den Konsumenten schützen kann.»

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