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Coop-Kreditkarte: Verwirrung um E-Rechnungsgebühr
Aus Espresso vom 12.10.2015. Bild: Colourbox
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Geld Coop-Kreditkarte: Verwirrung um E-Rechnungsgebühr

Im September hatte Coop versichert: Besitzer einer «Supercard Plus»-Kreditkarte müssten ab Oktober doch keine Gebühr für E-Rechnungen bezahlen. Den Kundinnen und Kunden wird aber nach wie vor kommuniziert, ab Oktober werde die E-Rechnung 50 Rappen kosten.

Auszug aus einem Brief von Supercard.
Legende: Auf jeder E-Rechnung befindet sich der Hinweis. SRF

«Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 15. Oktober neu eine Gebühr von CHF 0.50 Pro E-Rechnung belasten werden.» Dieser Satz auf der September-Abrechnung der «Supercard Plus»-Kreditkarte hat zahlreiche Kundinnen und Kunden verunsichert. Denn Coop hatte noch Anfang September gesagt, Kunden hätten auch künftig keine Gebühr für E-Rechnungen zu bezahlen. Vorausgegangen waren unzählige Kundenreklamationen, nachdem die Kartenherausgeberin Swisscard im Sommer angekündigt hatte, ab Oktober eine Gebühr von 50 Rappen für E-Rechnungen zu belasten.

Swisscard belastet Gebühr – Coop erstattet zurück

Der aktuelle Hinweis auf den September-Abrechnungen sei tatsächlich «verwirrend», sagt Coop-Mediensprecher Urs Meier zum Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Falsch ist der Hinweis aber nicht: «Es ist in der Tat so, dass Swisscard diese Gebühr von 50 Rappen pro E-Rechnung belastet. Coop hat sich aber entschieden, diese Gebühr zu übernehmen.»

Für «Supercard Plus»-Kunden heisst das: Bezahlen müssen sie die Gebühr nicht. Auf den E-Rechnungen werden die 50 Rappen aber jeweils als Belastung ersichtlich sein – mit einer gleichzeitigen Gutschrift von 50 Rappen. «Der Idealfall wäre natürlich gewesen, wenn die Gebühr gar nicht auf den Rechnungen erschienen wäre», so Coop-Sprecher Meier. Dies sei jedoch «systembedingt» nicht möglich. «Und daher musste man diese – zugegebenermassen – etwas komplizierte Lösung finden.»

Kunden werden informiert

Die neue Gebührenregelung gilt ab dem 15. Oktober. Alle Besitzerinnen und Besitzer einer «Supercard Plus» sollen bis dann schriftlich informiert worden sein, dass für sie keine Kosten entstehen, wenn sie eine E-Rechnung wollen.

Übrigens: Kundinnen und Kunden, die erst nach dem 1. Oktober 2015 eine «Supercard Plus» beantragt haben, wird die Gebühr in der Oktober-Abrechnung belastet, aber erst in der November-Abrechnung gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt also zeitversetzt um einen Monat.

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