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Geld Die 9 besten Tipps gegen das Januarloch

Gerade im Janaur bleibt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten am Lohnende zuviel Monat übrig. Lesen Sie hier, wie Sie das Januarloch wirkungsvoll und dennoch schmerzfrei überbrücken.

Nach dem Festtags-Rausch kommt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten die Ernüchterung: Der Kontostand ist auf dem Tiefstand, in zwei Wochen steht ein Skiwochenende in der Agenda und auf dem Schreibtisch türmen sich die Rechnungen.

Hier finden Sie neun unspektakuläre, aber wirkungsvolle Tipps, wie Sie das Janauarloch überbrücken:

  • Lebensmittel: Nutzen Sie Aktionen und vergleichen Sie die Preise. Nicht immer ist die Grosspackung günstiger. Achten Sie im Laden auf die Platzierung: Günstige Produkte sind meist unten im Regal, die teureren auf Augenhöhe.
  • Kochen Sie so, dass sich Reste ergeben – damit kommen Sie zu einem günstigen Lunch für die Mittagspause am Arbeitsplatz.
  • Frieren Sie Reste ein. So sparen Sie Geld und haben immer ein schnelles und erst noch schmackhaftes «Fertigmenü» parat.
  • Bestellen Sie im Restaurant Hahnenwasser zum Essen und trinken Sie den Kaffee nach dem Mittagessen im Büro.
  • Machen Sie einen Bogen um den Kisok und um Imbissbuden. Tauschen Sie Zeitschriften mit Bekannten aus und nehmen Sie die Verpflegung für Unterwegs von zu Hause mit.
  • Selber einkaufen: Beim Onlineshopping fallen happige Liefergebühren an. Wenn Sie Lebensmittel und Haushaltswaren zu sich nach Hause liefern lassen wollen, schliessen Sie sich daher am besten mit Nachbarn zusammen.
  • Kredit- und Kundenkarten: Einkaufen mit Plastikgeld ist ein wahrer Geldfresser. Wer die Rechnungen nicht pünkltich überweisen kann, zahlt happige Ratenzuschläge, Mahnspesen und Verzugszinsen. Deshalb: Lassen Sie das Plastikgeld zu Hause, wenn Sie knapp bei Kasse sind.
  • Nutzen Sie den Ausverkauf. Sparen lässt sich vor allem bei Bettwäsche, Haushaltsartikeln, Kinderkleidern und Sportartikeln. Aber: Wo ständerweise Kleider in allen Grössen und Farben angeboten werden, handelt es sich nicht um reduzierte Schnäppchen, sondern um eigens für den Ausverkauf hergestellte Billigware, die die Kundschaft in Kauflaune versetzen soll.
  • Wer mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, sollte den Gläubigern einen schriftlichen Zahlungsvorschlag unterbreiten - bevor die erste Mahnung kommt.

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