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Geld Fall Spreitenbach: Von freiwilliger Zahlung keine Rede

Spreitenbach drängt einen ausgesteuerten Mann, Sozialhilfe und offene Steuern aus seiner beruflichen Vorsorge zurück zu bezahlen. «Hans M. hat das freiwillig getan», rechtfertigt sich der Gemeindepräsident in der «Weltwoche». Doch «Kassensturz» hat Dokumente, die das Gegenteil belegen.

Der «Kassensturz» habe in seinem Bericht «ganz wesentliche» Fakten ausgeblendet, schreibt der Spreitenbacher Gemeindepräsident Valentin Schmid in seiner Medienmitteilung vom 18. Februar 2015, einen Tag nach Ausstrahlung des Berichtes über den arbeitslosen Mann aus Spreitenbach.

Akten und Zeugen bestätigen die Version von Hans M.

Gegenüber verschiedenen Medien und in der aktuellen Weltwoche rechtfertigt Schmid das Vorgehen der Gemeinde gegen Hans M. und kritisiert die Macher des «Kassensturz» scharf. Belege, die seine Aussagen untermauern, kann er allerdings nicht vorlegen.

  • So behauptet er, der betroffene Hans M. habe sein Freizügigkeitsguthaben «freiwillig bezogen, entgegen dem Rat der Gemeinde». Diese Behauptung steht im Widerspruch zu den Aussagen von Hans M.. Er sagt, die Gemeindeverwaltung habe ihn unter Druck gesetzt und ihm gedroht, wenn er den Abtretungsvertrag zur Rückzahlung der Schulden nicht unterschreibe, dann würde sie ihm noch viel mehr wegnehmen. «Kassensturz» liegen Dokumente vor, welche die Aussagen von Hans M. stützen. Sie zeigen, dass Hans M., bevor er den das Pensionskassengeld bezog und den Abtretungsvertrag unterzeichnete, Unterstützung bei Beratungsstellen suchte. Andreas Hediger von der Unabhängigen Beratungsstelle für Sozialhilferecht (UFS) erinnert sich, dass Hans M. anfragte. Er sei verunsichert gewesen, weil er ausgesteuert werden sollte und die Gemeinde keine Sozialhilfe auszahlen wollte. Hediger machte am 12. Februar 2014 eine Aktennotiz: Hans M. «hat sich bei der Gemeinde zwecks WSH (Sozialhilfe) ab 1.5.2014 erkundigt. Ihm wurde mitgeteilt, er habe keinen Anspruch, da er 60 sei und seine PK vorbeziehen könne.»
  • Der Rechtsdienst der Gewerkschaft Syndicom bestätigt, dass Hans M. an sie gelangte, weil die Gemeinde Steuerausstände und bezogene Sozialhilfeleistungen einforderte. Die Mitarbeiterin sagt, dass er sich deswegen unter Druck gesetzt fühlte. Sie riet Hans M. ab, den Abtretungsvertrag zu unterzeichnen. Einen Tag vor dem angesetzten Termin mit der Gemeinde intervenierte die Syndicom-Mitarbeiterin beim Sozialdienst von Spreitenbach. Sie schrieb an die zuständige Leiterin Soziale Dienste: «Das vorbezogene PK-Guthaben sollte zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienen und nicht zu Begleichung der Schulden. Würden Sie mir bitte begründen, warum Sie den PK-Bezug des erst 60-jährigen Hans. M. als zumutbar erachten?»

Eine halbe Stunde später antwortete die Leiterin ebenfalls per Mail, dass Herr M. den Termin wahrnehmen werde – und «…ich werde ihr Mail ausführlich beantworten, sobald ich weiss, was Herr M. will.»

Dieser Mailverkehr zeigt: Am Tag vor der Unterzeichnung des umstrittenen «Abtretungsvertrages» war auf der Gemeindeverwaltung alles andere als klar, was Hans M. wollte. Das steht im Widerspruch zur Aussage von Valentin Schmid, dass mehrere Personen unserer Finanzverwaltung und Sozialien Dienste bestätigen könnten, dass Hans M. darauf bestanden hätte, sich das Alterskapital auszahlen zu lassen und Schulden zu begleichen.

In der «Weltwoche» wird Professor Ueli Kieser falsch zitiert

  • Die «Kassensturz»-Journalisten hätten sich auf falsche Angaben von Hans M. gestützt, lässt sich Gemeindepräsident Valentin Schmid in der aktuellen «Weltwoche» zitieren. Auf Wunsch von Hans M. sei für die Rückzahlung der bezogenen Sozialhilfe und der offenen Steuern im Umfang von rund 60 000 Franken eine «Verfügung» erlassen worden, gegen die Hans M. nicht rekurriert habe. Das ist faktenwidrig und falsch. Die Gemeinde hat über diesen Betrag keine Verfügung erlassen. Vielmehr hat die Gemeinde Hans M. ein als «Abtretungsvertrag» betiteltes Dokument unterschreiben lassen. Gegen dieses Dokument hatte Hans M. keine Möglichkeit zu rekurrieren.
  • Kassensturz verfügt über eine Vielzahl von Belegen, neben allen offiziellen Schreiben und internen Abrechnungen der Gemeinde über Bankbelege und Dokumente des Betreibungsamtes Spreitenbach. Daneben liegen auch Mails und Aktennotizen der Unabhängigen Beratungsstelle für Sozialhilferecht und der Gewerkschaft Syndicom vor, wo sich Herr M. hat beraten lassen, bevor er das Pensionskassen-Kapital bezog. Alle Dokumente stützen die Aussagen von Hans M., dass sich Hans M. sein Vorsorgegeld nicht freiwillig hat auszahlen lassen - entgegen der Darstellung in der «Weltwoche».

Warum blockiert die Gemeinde sein Konto, wenn Hans M. freiwillig zahlen wollte?

  • Ein weiterer Widerspruch: Die Gemeinde hat das Konto von Hans M. «arrestieren», also zwangsrechtlich blockieren lassen. Dies sei ein «gesetzlich zwingender Vorgang», lässt sich der Gemeindepräsident Valentin Schmid in der «Weltwoche» zitieren, «um zu verhindern, dass Pensionskassengelder anderweitig zur Schuldentilgung ausgegeben werden können». Ein Widerspruch. Hätte Hans M. die Forderungen der Gemeinde freiwillig bezahlen wollen, wäre ein Arrestverfahren nicht nötig gewesen. Falsch ist auch, dass eine Arrestierung bei der Auflösung eines Vorsorgekontos gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

«Wir sind rechtlich einwandfrei vorgegangen», beharrt Gemeindepräsident Schmid in der aktuellen «Weltwoche». Kritik für seine Einordnungen im Studiogespräch erntet auch der Sozialversicherungsrechtsexperte Ueli Kieser, Professor an der Universität St. Gallen. Er habe sich lediglich auf die Angaben der Redaktion «Kassensturz» verlassen und keine eigenen Abklärungen getätigt, wirft ihm die «Weltwoche» vor. Kieser hat dieser Behauptung gegenüber der «Weltwoche» noch vor Erscheinen des Artikels per Mail widersprochen: Er habe vor der Sendung alle Akten und Dokumente zum Fall sorgfältig studiert. Eigene Abklärungen zur Beurteilung Rechtslage seien nach der Prüfung der Dokumente nicht notwendig gewesen, schrieb Kieser der «Weltwoche»: «Wo kein Bedarf besteht, gibt es nichts zu tun».

Die Berichterstattung sei wiederum nicht korrekt, schreibt die Gemeinde Spreitenbach «Kassensturz» in ihrer Stellungnahme, «da sie sich auf einseitige Abklärungen stützt und zudem wiederum relevante Zusammenhänge und Zeugenaussagen von Gemeindepersonal komplett ausblendet.» Die Gemeinde Spreitenbach sei nicht bereit, in diesem Verfahren mit Kassensturz - das heisst über die Medien - weiter zu kommunizieren.

Video
Sozialhilfe-Willkür: Gemeinde sackt Altersbatzen ein
Aus Kassensturz vom 17.02.2015.
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 53 Sekunden.

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