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Keine Strafuntersuchung wegen Sexabos
Aus Espresso vom 17.12.2014. Bild: SRF
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Geld Keine Strafuntersuchung wegen Sexabos

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Strafuntersuchung gegen die Inkassofirmen PayPay AG und Obligo AG, sowie gegen den Pornoseiten-Betreiber Pulsira. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco prüft eine Beschwerde gegen diesen Entscheid.

Rund 200 Beschwerden sind in den letzten zwei Jahren beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco eingegangen. Auch auf der Redaktion von «Espresso» haben sich dutzende Betroffene gemeldet - und alle erzählten das gleiche: Sie bekommen Rechnungen von der Inkassofirma Obligo (früher PayPay) für ein Sex-Abo auf dem Handy, das sie nicht bestellt haben.

Viele berichteten zudem, dass sie durch Anrufe auf ihre Mobiltelefone nach ihrer Adresse gefragt wurden. Wer diese bekannt gegeben habe, hatte darauf eine Rechnung für ein Sex-Abo der Firma Pulsira im Briefkasten. Im Mai hatte das Seco Anzeige erstattet: Die Firmen sollen sich für den Aboabschluss unlauterer Methoden bedient haben.

«Kein strafrechtlich relevantes Verhalten»

Nach umfangreichen Abklärungen hätten sich keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten finden lassen, teilt die Staatsanwaltschaft March im Kanton Schwyz nun mit. Die Behörden führten auf Internet-Seiten Tests durch. Sie wollten damit ermitteln, wie die umstrittenen Aboverträge abgeschlossen worden waren.

Der leitende Staatsanwalt, Patrick Fluri sagte gegenüber «Espresso»: «Wir haben in unseren Tests herausgefunden, dass man nicht einfach so ein Abo abschliessen kann. Man muss das explizit bestätigen, nachdem man ein SMS zugeschickt bekommen hat.» Betroffene «Espresso»-Hörer widersprechen dem nach wie vor und halten daran fest, dass sie nie explizit nach einem Sex-Abo gefragt wurden.

Die Überprüfung von Beschwerden im Einzelfall hätten gezeigt, dass sie unbegründet waren, heisst es von der Staatsanwaltschaft weiter. So hätten beispielsweise Drittpersonen auf das mobile Gerät Zugriff gehabt und die fraglichen Filme bezogen.

«Ich bin enttäuscht»

Ein betroffener Espresso-Hörer widerspricht den Angaben der Staatsanwaltschaft und findet, die Abofalle schnappe einfach so zu. «Auf dem Display steht nicht: Wollen Sie ein Abo lösen - das fehlt gänzlich». Er sei vom Entscheid der Juristen enttäuscht.

Die Verantwortlichen der angeschuldigten Firmen haben bereits mehrfach in Berichten von «Kassensturz» und «Espresso» ihre Sicht der Dinge darlegen können.

Der Verantwortliche der Firma Obligo meinte in einer schriftlichen Stellungnahme, die Firma könne stets belegen, dass die Betroffenen die entsprechenden Seiten besucht und ein Abo gelöst hätten. Man wolle zudem nicht mit minderjährigen ein Geschäft machen und storniere deren Rechnungen.

Seco prüft Beschwerde

Bei der Stelle, die das ganze Verfahren ins Rollen gebracht hatte, dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, gibt man sich auf Anfrage von «Espresso» zurückhaltend. Man wolle nun die Unterlagen und Abklärungen der Staatsanwaltschaft genau analysieren und dann entscheiden, ob man Beschwerde gegen den Entscheid einreiche.

So wehren Sie sich gegen Rechnungen

Sollten auch Sie in diese Falle tappen und plötzlich Rechnungen von Obligo erhalten, dann bezahlen Sie diese nicht. Lassen Sie sich auch von Mahnungen nicht beirren.

  • Wer sicher ist, dass er wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen hat, kann die Rechnung mit einem eingeschriebenen Brief anfechten (Musterbrief siehe Service-Box).
  • Sollten Sie betrieben werden, reichen Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag ein.
  • Um solche Abofallen zu vermeiden, seine Handynummer nicht leichtfertig bekannt zu geben.
  • Bei SMS von unbekannten Nummern vorsichtig sein: Auch wenn es von einer vermeintlichen Schweizer Nummer stammt: Nie einen Link anklicken, sondern die Kurznachricht sofort löschen.
  • Weitere Tipps und hilfreiche Links finden Sie in diesem Service-Artikel.

«Kassensturz» und «Espresso» berichteten im September über die Obligo AG

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09.09.14: Sex-Abo-Falle: Alter Trick unter neuem Namen
Aus Kassensturz vom 09.09.2014.
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