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Geld Lex USA gescheitert: Ersparnisse gefährdet?

Nachdem das Gesetz zum Steuerstreit mit den USA geplatzt ist, gibt es regelrechte Schreckens-Szenarien. Bis hin zu Banken, die Konkurs machen. Da fragt sich der Kleinsparer, ob sein Geld auf dem Bankkonto noch sicher ist. Eine Bankenexpertin gibt Antwort.

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Lex USA gescheitert: Müssen wir um unsere Ersparnisse fürchten?
aus Espresso vom 21.06.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 11 Minuten 49 Sekunden.

«Espresso»-Redaktor Oliver Fueter hat mit Suzanne Ziegler, Professorin für Banking an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, gesprochen.

Muss ich um meine Ersparnisse bangen, wenn meine Bank in den USA angeklagt wird?

Im ersten Moment müssen Sparer nicht in Panik verfallen und Angst haben. Das Geschehene ist aber nicht ohne Bedeutung. Man muss sicher ernst nehmen, was die USA jetzt machen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die USA nach dem Nein des Parlaments sagen: Wir hören nun auf. Im Gegenteil: Der Druck wird steigen.

Wie bin ich als Sparer bei einer Bankenpleite geschützt?

Wenn eine Bank angeklagt ist, gibt es noch keinen Einlagenschutz. Dieser kommt erst ins Spiel, wenn eine Bank wirklich ernsthafte Probleme hat und beispielsweise liquidiert wird, weil sie Konkurs ist. Für solche Fälle kennt die Schweiz seit den 30er-Jahren einen Einlagenschutz. Dadurch sind 100 000 Franken pro Sparer bei jeder Bank geschützt.

Kommt der Einlegerschutz bei Klagen gegen mehrere Banken allenfalls an seine Grenzen?

Wenn mehrere mittelgrosse Banken oder eine rechte Anzahl Kleinbanken in Probleme geraten, wird das Geld knapp. Die Reserve für den Einlagenschutz ist begrenzt. Maximal können 6 Milliarden Franken ausstehend sein.

Bin ich bei einer Kantonalbank besser geschützt wegen der Staatsgarantie?

Suzanne Ziegler, Professorin für Banking
Legende: Suzanne Ziegler, Professorin für Banking zvg

Die meisten, vor allem die Deutschschweizer Kantonalbanken haben eine Staatsgarantie auf den Kundengeldern. Das heisst, hier gilt nicht die Begrenzung von 100 000 Franken wie bei den anderen Banken. Aus dieser Sich ist man auf den ersten Blick besser geschützt. Die Frage ist dann allerdings, ob sich der Kanton das leisten kann. Am Schluss müsste ja der Steuerzahler dafür aufkommen. Da sind also durch die Möglichkeiten der Steuerzahler Grenzen gesetzt.

Welche Tipps können Sie als Bankenexpertin den Sparern geben?

Der beste Tipp im Moment ist, das Geld zu verteilen. Man sollte nicht alle Ersparnisse bei einer Bank haben. Dies greift auch eine Idee auf, die vor der Einführung des Einlegerschutzes in Bern herumgeisterte. Im 19. Jahrhundert wollte man Maximaleinlagen bei einer Bank festlegen, so dass die Sparer ihr Geld verteilen müssen.

Was passiert bei einer Bankenpleite mit Wertschriften – also Aktien und Obligationen – und mit dem Bargeld im Banktresor?

Das Geld auf dem Bankkonto ist in der Bilanz der Bank erfasst. Anders das Geld, welches ein Kunde im Depot hat: Er gibt dieses Geld der Bank lediglich zum Verwalten. Dieses Geld gehört dem Kunden. Einfach gesagt: Alles, was ein Kunde der Bank gibt und im Konkursfall wieder wegbewegen kann, gehört nicht der Bank. Das gilt auch für Geld, das in einem Banksafe liegt.

Wohneigentum gehört wegen der Hypotheken oft mehrheitlich der Bank. Muss der Kunde sein Haus oder die Wohnung notfalls verkaufen, wenn die Bank wegen dem Streit mit den USA Geld braucht?

Es hat nichts mit dem Einlegerschutz zu tun, wie eine Hypothek geregelt ist. Wenn aber jemand so viel Geld auf dem Konto hat, dass es durch den Einlegerschutz nicht mehr gedeckt ist, dann könnte man dies allenfalls mit der Hypothekarschuld verrechnen. Das Gesetz schreibt hier nichts vor. Dies ist daher von Bank zu Bank anders geregelt. Ich gehe aber davon aus, dass eine Bank mit grosser Wahrscheinlichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein solches Verrechnungsprinzip ausgeschlossen hat. Das heisst, wenn eine Bank liquidiert würde, würde die Hyphothek gekündigt.

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