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Sonderschule: Teurer Schülertransport im Kanton Aargau
Aus Espresso vom 27.03.2015. Bild: Keystone
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Geld Sonderschule: Teurer Schülertransport im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau wirft Steuergelder zum Fenster hinaus – Dies der Vorwurf eines «Espresso»-Hörers. Der Kanton bezahlt nämlich offenbar für einen Schülertransport lieber ein teures Taxi, als den Eltern Hand zu bieten, ihr behindertes Kind selber in ein Internat zu fahren.

Der Sohn eines «Espresso»-Hörers aus dem Kanton Aargau ist autistisch. Für den 14-Jährigen gibt es im Kanton Aargau keine geeignete Sonderschul-Einrichtung. Erst im basellandschaftlichen Arlesheim fand sich ein geeigneter Platz in einem Internat. Der Sohn muss am Montag 56 Kilometer nach Arlesheim gebracht werden, am Freitag kann er für das Wochenende wieder nach Hause.

Ungedeckte Kosten bei Transport durch die Eltern

Der Kanton Aargau hat zwei Transportarten bewilligt: die Fahrt mit dem Taxi oder mit den Eltern. Die Taxikosten werden voll übernommen, für den Elterntransport werden pro Kilometer 45 Rappen vergütet. Bis Ende Schuljahr 2016 kostet das Taxi den Kanton rund 22‘600 Franken. Die Eltern würden für die Fahrten insgesamt knapp 6‘000 Franken bekommen. Die Familie hat gerechnet – und ist zur Erkenntnis gekommen, dass neben dem Aufwand ungedeckte Kosten von über 3000 Franken auf sie zukommen würden. Denn die Familie müsste ein zweites Auto kaufen und einlösen.

Der Kanton zahlt 14‘000 Franken mehr fürs Taxi

Weil der Vater ein besseres Gefühl hätte, wenn die Familie den autistischen Sohn selber fahren würde, gelangt er an den Kanton. Mit einem in vielen Bereichen üblichen Kilometeransatz von 70 Rappen würde die Familie nicht auf ungedeckten Spesen sitzenbleiben. Für die rund 12‘000 Kilometer hätte die Familie Anspruch auf eine Spesenentschädigung von 8400 Franken. Ein klarer Fall glaubt der Vater, denn der Kanton würde immer noch viel Geld sparen: Im Vergleich zu der Taxilösung über 14‘000 Franken.

Doch der Kanton bleibt hart: Der Kilometeransatz für die Transportkosten für den Besuch ausserkantonaler Sonderschulen ist in einer Verordnung geregelt und ist nicht verhandelbar. Die Familie entscheidet sich schlussendlich für den Taxitransport. Der Vater spricht von einem «Absurdum der besonderen Art, mit teuren Folgen für den Steuerzahler im Kanton Aargau.»

«Es soll nicht attraktiv sein, die Kinder mit dem Auto zu chauffieren.»

Das zuständige Bildungsdepartment kann den Fall der Familie und die hohen Kosten nicht kommentieren. Der tiefe Kilometeransatz entspreche dem Ansatz der IV, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage der Konsumentensendung «Espresso» auf SRF 1. Zudem versuche man auch im Bereich der Sonderschulen, Schülerinnen und Schüler möglichst selbständig auf den Schulweg zu schicken.

Wenn immer möglich setze man dabei auf den öffentlichen Verkehr oder auch Sammeltransporte der Einrichtungen. Taxifahrten und Transporte durch die Eltern sollten nur im äussersten Fall zum Einsatz kommen. Und: «Es soll sicher nicht attraktiv sein, die Kinder mit dem Auto zu chauffieren», gibt die Sprecherin eine weitere Erklärung für den tiefen Kilometeransatz des Kantons in solchen Fällen.

Einige Kantone zahlen mehr – andere nicht

«Espresso» hat den Vergleich gemacht: Andere Kantone haben vorteilhaftere Tarife. Würde die Aargauer Familie in Zürich, Schaffhausen, Uri oder Graubünden wohnen, würden ihr die für sie kostendeckenden 70 Rappen pro Kilometer bezahlt. Es gibt aber auch Kantone, die den gleichen Ansatz wie der Aargau anwenden, zum Beispiel Thurgau, Bern, Baselland oder Zug. Andere wie Glarus sprechen lediglich von einer «angemessenen Vergütung». Konkret würde dies im Einzelfall festgelegt.

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