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Verwirrende Regeln fürs Geldtauschen am SBB Schalter
Aus Espresso vom 18.11.2014. Bild: Keystone
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Geld Verwirrende Regeln fürs Geldtauschen am SBB-Schalter

Wer aus vielen kleinen Geldnoten wenige grosse machen will, muss am SBB-Schalter bezahlen. Kommt dazu, dass es im Ermessen des Angestellten liegt, ob er das Geld überhaupt tauschen mag. Und auch, ob er die Gebühr kassiert.

Das Portemonnaie nach einem Ausflug nach Deutschland ist voller kleiner Euroscheine, und so denkt sich ein «Espresso»-Hörer bei der Ankunft im Bahnhof Münsingen im Kanton Bern, er gehe schnell an den Bahnschalter, um die kleinen Scheine in ein paar Grössere umzutauschen.

Die SBB-Angestellte klärt nach seiner Bitte ab und kommt schliesslich mit der Antwort zurück, man dürfe ihm das Geld nicht tauschen.

«Wie bitte?», staunt der Kunde und ist erst recht überrascht ob der Erklärung dafür: Man dürfe wegen des Geldwäscherei-Gesetzes keine Geldscheine tauschen. Auch wenn es, wie in diesem Fall, um nur 150 Euro gehe.

Interne Regel der SBB steckt dahinter

Auf Anfrage von «Espresso» heisst es von SBB-Mediensprecher Reto Schärli: «Diese Erklärung ist zwar nicht ganz falsch, allerdings steckt dahinter eine interne Regelung. Und zwar aus Schutz vor unkorrekten Geschäften, die bei der SBB in der Vergangenheit schon vorgekommen sind.»

Gemeint sind zum Beispiel Gelder aus illegalen Geschäften, die so getauscht werden sollten, oder auch Falschgeld, das auf diesem Weg in Umlauf gebracht werden sollte. Allerdings, so betont Schärli weiter: «Ein SBB-Angestellter darf die Geldscheine tauschen, wenn ihm das Geschäft plausibel erscheint». Im Sinne der Kundenfreundlichkeit hätte die Angestellte dem «Espresso»-Hörer also das Geld tauschen dürfen.

Gebühr von vier Franken liegt im Ermessen des SBB-Angestellten

Für alle Geldwechselgeschäfte werde von den SBB-Kunden eine Gebühr von vier Franken verlangt, ausser es handle sich um GA-Kunden, heisst es bei der SBB. Mediensprecher Reto Schärli betont aber, dass im Reglement auch festgehalten sei, dass es im Ermessen des Angestellten liege, ob er einem Kunden die Gebühr erlässt.

Um auf den Fall des «Espresso»-Hörers zurückzukommen: Es wäre also durchaus möglich gewesen, ihm die Euronoten zu tauschen, zumal er sogar ein bekannter Kunde am Bahnhof Münsingen ist.

Finanzinstitute tauschen Geldnoten ohne Gebühr

Wie eine kleine Umfrage bei grösseren Banken und bei der Post ergeben hat, tauschen diese Geldnoten in Schweizerfranken, aber auch in Fremdwährungen ohne Probleme.

Das jedenfalls haben die Grossbanken UBS und CS auf Anfrage von «Espresso» erklärt. Ebenso hält es die Aargauer Kantonalbank. Dies gelte sowohl für Kunden dieser Banken, wie auch für Nichtkunden.

Bei der Zürcher Kantonalbank und bei der Raiffeisenbank sind Nichtkunden auf den Goodwill der Angestellten angewiesen, wie die Banken mitteilten. Und auch bei der Post hiess es, dass nur Kunden mit einem Konto bei der Postfinance diese Dienstleistung in Anspruch nehmen könnten.

Das Geldwäschereigesetz sieht vor, dass bei Geldtauschgeschäften bei Banken erst ab einer Summe von 25'000 Franken (5000 Franken bei Wechselstuben) Sorgfaltspflichten der Finanz-Institute eingehalten werden müssen. Das heisst, dass der Kunde und das Geld eindeutig identifizierbar sein müssen.

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