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E-Zigaretten: Einige Verbote – viel Unsicherheit
Aus Espresso vom 18.11.2015. Bild: SRF
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Gesundheit E-Zigaretten: Einige Verbote – viel Unsicherheit

Vom Rauchverbot am Arbeitsplatz und öffentlich zugänglichen Gebäuden sind E-Zigaretten derzeit ausgenommen. Dies ändert sich voraussichtlich erst mit dem neuen Tabakproduktegesetz 2018. Bisher hat erst die Verkehrs-Branche allgemeingültige Regeln fürs Dampfen aufgestellt: Es ist verboten.

Der Bund möchte mit dem neuen Tabakproduktegesetz E-Zigaretten herkömmlichen Zigaretten gleichstellen. Gedampft werden dürfte dann nur noch dort, wo auch geraucht werden darf.

Und dies unabhängig davon, ob in der E-Zigarette Nikotin ist oder nicht. National- und Ständerat dürften nächstes Jahr darüber entscheiden, das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.

Bis dahin herrscht vielerorts Unsicherheit. «Espresso» erklärt, was bei E-Zigaretten zurzeit gilt:

  • Arbeitsplatz: Das Rauchen am Arbeitsplatz ist verboten, das Dampfen wird im Gesetz nicht explizit erwähnt. Die Stadtpolizei Zürich, die das Rauchverbot in der Stadt Zürich durchsetzt, erklärt jedoch auf Anfrage, man behandle Zigaretten und E-Zigaretten bereits jetzt gleich. Weil dies im Gesetz jedoch nicht festgehalten ist, haben viele Firmen eigene Regeln aufgestellt, die meisten haben ein Verbot erlassen.
  • Restaurant: Grundsätzlich sind in Restaurationsbetrieben E-Zigaretten erlaubt. Wirte können jedoch in der Hausordnung ein Verbot aussprechen. Dampfer tun gut daran, vorgängig beim Service-Personal und den anderen Gästen um Erlaubnis zu fragen. Der Verband Gastrosuisse rät übrigens den Wirten, E-Zigaretten den Zigaretten gleichzustellen, also zu verbieten.
  • Öffentlicher Verkehr: Die Mitglieder des Verbands öffentlicher Verkehr VöV haben vor zwei Jahren entschieden, die Verwendung von E-Zigaretten in sämtlichen Fahrzeugen zu verbieten. Die SBB erklärt auf Anfrage von «Espresso», das Rauch- und Dampfverbot werde gut eingehalten, es gebe keine «grösseren Probleme».
  • Flugzeug: Auch die Swiss hat, analog zu anderen Fluggesellschaften, die E-Zigarette normalen Zigaretten gleichgestellt. Sprich: Das Dampfen ist in Flugzeugen verboten. Bei der Statistik über Vergehen unterscheidet die Swiss nicht zwischen Rauchen und Dampfen. Halten sich Passagiere nicht an die Regeln im Flugzeug, handelt es sich bei 10 bis 15 Prozent der Fälle um einen Verstoss gegen das Rauch- oder Dampfverbot.
  • Konzerte oder Sportanlässe in der Halle: Hier ist die Verwirrung gross. Grundsätzlich werden Verbote in der Hausordnung festgelegt. Die Betreiber des Hallenstadions in Zürich teilen auf Anfrage mit, dass E-Zigaretten toleriert werden. Anders die Postfinance-Arena in Bern: Hier sind E-Zigaretten verboten. Die Betreiber der St. Jakobshalle in Basel konnten die Frage nicht abschliessend beantworten. Das Problem stelle sich jedoch auch nicht, da die Halle über grosse Raucherzonen verfüge.
  • Kinos: Viele Betreiber haben, mindestens im Vorführsaal, ein Verbot von E-Zigaretten erlassen. Dazu gehört unter anderem der grösste Kino-Betreiber der Schweiz, die Kitag, mit 88 Sälen.

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Möchten Sie mehr wissen über die E-Zigaretten und die politische Diskussion um den elektrischen Dampf? «Kassensturz» und «Espresso» haben ausführlich darüber berichtet:

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