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Gesundheit Mehr Schutz vor falschen Psychologen

Ab April ist die Berufsbezeichnung «Psychologe» oder «Psychologin» geschützt. Das neue Gesetz ist zum Vorteil der Konsumenten. Es schützt sie besser vor Scharlatanen und Hochstaplern.

Psychologe darf sich in Zukunft nur nennen, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügt. «Alle anderen dürfen sich nicht mehr als Psychologen bezeichnen», erläutert Marianne Gertsch, Projektleiterin im Bundesamt für Gesundheit (BAG), gegenüber «Espresso».

Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Bund, ob sie den schweizerischen gleichwertig sind.

Keine Wahrsager mehr als Psychologen

Bislang konnte sich jeder Psychologe nennen, ob Kartenleger, Wahrsager, psychologisch interessierter Biologe oder Sanitär mit 6-monatigem psychologischem Fernkurs am Computer.

Keine Seltenheit, bestätigt Tiziana Frassineti von der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP): «Wer zum Beispiel im Internet nach psychologischer Hilfe bei Depressionen sucht, findet jede Art von selbsternannten Psychologen.»

Mehr Klarheit auch bei der Psychotherapie

Wer sich nach dem Psychologiestudium in Psychotherapie weitergebildet hat, braucht schon heute zur Berufsausübung eine Bewilligung des Kantons. Allerdings sind die Anforderungen an Aus- und Weiterbildung von Kanton zu Kanton extrem verschieden.

Auch hier schafft das neue Gesetz Klarheit: Ab dem 1. April gelten für alle Psychotherapeuten in der Schweiz dieselben Bedingungen.

Bis 10 000 Franken Busse

Verstösse gegen dieses neue Gesetz können bei den kantonalen Gesundheitsbehörden gemeldet oder bei der Polizei angezeigt werden, sagt Marianne Gertsch vom BAG: «Sie müssen dies von Amtes wegen verfolgen. Bei Verstössen können sie eine Busse bis 10‘000 Franken aussprechen.»

«Psychologische Hilfe» bleibt Graubereich

Nicht gesetzlich geschützt sind Bezeichnungen wie «psychologisch», «psychologische Beratung» oder der Begriff «Therapie». Damit können weiterhin auch Leute ohne Masterstudium in Psychologie werben.

Eine bewusste Lücke im Gesetz, erläutert Marianne Gertsch: «Obwohl es auch in diesem Bereich viel Scharlatanerie gibt, gibt es eben auch umgekehrt durchaus ernsthafte Aus- und Weiterbildungen in psychologischer Beratung.»

Die Berufsverbände wollen darauf achten, dass sich niemand mit falschen Federn schmückt. Auch mit dem Begriff «psychologisch» sei in Zukunft nicht mehr alles erlaubt, betont Tiziana Frassineti von der FSP: «Wer den Eindruck erweckt, dass er Psychologie studiert hat oder Psychotherapeut ist, macht sich strafbar.»

In solchen Fällen wollen die Berufsverbände Anzeige erstatten.

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