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Gesundheit Patientenverfügung: Wie finde ich die Richtige?

In einer Verfügung bestimmen Patienten, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie sich selber nicht mehr äussern können. Ein «Kassensturz»-Vergleich zeigt, nicht alle Verfügungen sind für alle geeignet. Doch welche nehmen? Und was muss jeder unbedingt beim Ausfüllen beachten?

Der Vergleich

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«Kassensturz» hat die wichtigsten Patienten-Verfügungen unter die Lupe genommen. Welche sind kurz und verständlich? Bei welchen braucht man unbedingt Beratung? Gibt es für bestimmte Lebens-Situationen spezielle Verfügungen? Eine ausfühliche Tabelle finden Sie hier.

Möchte ich wiederbelebt und künstlich beatmet werden, wenn mein Herz nach einem Unfall zu Schlagen aufgehört hat? Soll mein Durst natürlich gestillt werden oder mit einer Infusion? Was soll nach meinem Tod mit meinen Organen passieren?

Was geschieht auf der Intensivstation?

Solche Fragen lassen sich in einer Patientenverfügung festlegen. Keine leichte Aufgabe, denn wer kennt schon die ganze Bandbreite medizinischer Behandlungen und weiss, was auf einer Intensivstation geschieht?

Hilfe bieten mehrere Dutzend Patientenorganisationen mit ihren vorgedruckten Patientenverfügungen zum Ausfüllen an. Doch auch hier ist es nicht leicht, einen Überblick zugewinnen. Die folgenden Punkte sollen helfen, die richtige Vorlage zu finden:

1. Welche Patientenverfügung ist die richtige?

  • Bin ich gesund? Für Patienten ohne gravierende gesundheitliche Probleme gibt es eine Vielzahl von eher allgemein gehaltenen Verfügungen. Die Unterschiede liegen vor allem im Umfang. Dieser reicht von einigen wenigen Seiten bis zu zentimeterdicken Fragekatalogen.
  • Bin ich krank? Für Patienten mit bestehenden Leiden sind Verfügungen erhältlich, die auf ihre spezielle Situation ausgerichtet sind. So zum Beispiel die Dokumente der Krebsliga, der Parkinson Schweiz oder der Pro Mente Sana. Letztere richtet sich an Menschen mit psychischen Leiden.
  • Möchte ich eine kurze Regelung und eine Vertrauensperson einsetzen? In einer kurzen Patientenverfügung werden vor allem Anordnungen an die behandelnden Ärzte zu Wiederbelebung, lebenserhaltenden und lebensverlängernden Massnahmen festgehalten. Darüber hinaus entscheidet die in der Verfügung genannte Vertrauensperson über das weitere Vorgehen. Wer sich mit seinem Lebensende nicht zu detailliert befassen möchte und einer nahestehenden Person vertraut, ist mit einer kürzeren Verfügung also gut beraten. Empfehlenswert sind Varianten, in denen man nicht nur Antworten ankreuzen, sondern auch Raum für ergänzende Bemerkungen und Wünsche hat. Diese geben in schwierigen Situationen wertvolle Hinweise.
  • Möchte ich alles detailliert regeln und mich beraten lassen? In den umfangreicheren Verfügungen finden sich zum Teil sehr detaillierte Fragen, zum Beispiel zur Reanimation, Beatmung oder zur Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr in der Sterbephase. Die Beantwortung solch detaillierter Fragen kann eine psychische Belastung sein, zudem ist medizinisches Fachwissen nötig. Wer sich für eine detaillierte Patientenverfügung entscheidet, sollte sich beim Ausfüllen unbedingt beraten lassen.

Wichtig bei allen Varianten: Bei den vorgedruckten Verfügungen sollte man sich zunächst über den Anbieter informieren. Vor allem, welche Werthaltungen und Interessen dieser vertritt, ob man sie teilt und ob seitens der Ärzteschaft Vorbehalte bestehen. So können unnötige Konflikte in schwierigen Situationen vermieden werden.

2. Was muss ich beim Ausfüllen beachten

  • Klare Formulierungen: Mit Vorsicht zu geniessen sind auch all jene Verfügungen, die auslegungsbedürftige oder unklare Formulierungen enthalten. Unter «lebensunwürdigem Dahinvegetieren» dürfte jeder etwas anderes verstehen. Auch der so oft heraufbeschworene «hoffnungslose» Zustand bedeutet je nach Situation und Persönlichkeit etwas anders. Gänzlich abzuraten ist von Patientenverfügungen mit unklaren Fachausdrücken.
  • Mit Vertrauensperson diskutieren: In allen Patientenverfügungen kann man eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen. Sie entscheiden über die Behandlung, wenn die Verfügung in einer Situation keine klaren Hinweise gibt. Wer einen Angehörigen einsetzt, sollte die Verfügung unbedingt mit dieser Person bestimmen. Um den Willen einer Person durchsetzen zu können, muss man ihn und seine Beweggründe kennen. Darüber hinaus kann jedoch die beste Patientenverfügung nicht verhindern, dass es in der Zeitspanne zwischen Leben und Tod zu Unsicherheiten und Zweifeln kommt. Eine Vertrauensperson sollte sich bewusst sein, was auf sie zukommen kann. Auf keinen Fall sollte sie von dieser Aufgabe überrascht werden.

3. Wo kann eine Patientenverfügung hinterlegt werden?

Versicherungskarte
Legende: Künftig sollen Angaben über die Patientenverfügung auf der Versicherungskarte gespeichert werden. Sasis

Ab Januar 2013 sollten Patientinnen und Patienten auf ihrer Versicherungskarte speichern können, ob sie eine Patientenverfügung haben und wo diese hinterlegt ist. Die Krankenkassen sind daran, ihren Versicherten mit einem Chip ausgerüstete Karten zu Verfügung zu stellen.

Patientinnen und Patienten können dann die Daten bei ihrem Arzt, im Spital, in einer Apotheke oder in Gesundheitszentren auf ihre Karte laden lassen. Allerdings verfügen erst wenige über die dafür notwendige Software. Und auch noch nicht alle Spitäler haben Lesegeräte, um die gespeicherten Daten abrufen zu können. Der Krankenkassenverband Santésuisse wird ab Februar auf seiner Hompage regelmässig informieren, welche Stellen eine Registrierung anbieten.

Einzelne Organisationen empfehlen für die Hinterlegung den Onlineservice PV24.ch, zum Beispiel die Krebsliga oder Dialog Ethik. Diese nehmen gegen eine Gebühr die Patientenverfügung in die Datenbank auf. Eine Karte im Portemonnaie weist darauf hin, wo die Verfügung hinterlegt ist. Ein Zugriff auf die Daten ist rund um die Uhr möglich. Den gleichen Service bietet die Organisation Patientenwille.ch.

Steht ein Spital- oder ein Heimeintritt an, ist es ratsam, die Patientenverfügung mitzunehmen und mit dem zuständigen Arzt zu besprechen. Empfehlenswert ist es zudem, eine Kopie seiner Patientenverfügung dem Hausarzt zu überlassen und den in der Verfügung genannten Angehörigen.

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