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Streit ums Dampfen: Rauchende Köpfe wegen E-Zigaretten
Aus Kassensturz vom 29.04.2014.
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Gesundheit Streit ums Dampfen: Rauchende Köpfe wegen E-Zigis

Immer mehr Raucher steigen auf E-Zigaretten um. Doch in der Schweiz dürfen keine nikotinhaltige Liquids verkauft werden. Dampfer müssen sie übers Internet importieren. Ein neues Gesetz soll das ändern. Kritiker warnen vor Gefahren. «Kassensturz» über den Streit ums Dampfen.

Die grösste Schweizer Liquid-Produktion für elektrische Zigaretten steht in Aadorf im Kanton Thurgau. In Handarbeit füllt die Belegschaft von Insmoke 15‘000 Fläschchen pro Monat ab. Konsumenten der elektrischen Zigarette benötigen die Liquids, um damit den gewünschten Dampf zu erzeugen.

Allerdings: Geschäftsführer Stefan Meile darf nur Liquids ohne Nikotin herstellen und verkaufen. So will es die schweizerische Gesetzgebung. Für Stefan Meile ein Hohn: «In Deutschland, in Frankreich, in Spanien, überall sind diese Produkte legal verfügbar, aber ausgerechnet in der Schweiz wird dies verwehrt. Wir finden das eine lausige Politik, wenn man berücksichtigt, dass eine normale, schädlich Tabakzigarette an jedem Kiosk verfügbar ist.»

Neue Vorschriften für E-Zigi

Laut Meile wollen 70 Prozent seiner Kunden Liquids mit Nikotin konsumieren. Um an solche zu gelangen, sind sie gezwungen, die Flüssigkeit über ausländische Internetanbieter zu importieren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründet das Verkaufsverbot in der Schweiz mit dem Lebensmittelgesetz, dem die elektrischen Zigaretten bis jetzt unterstellt sind.

«Elektrische Zigaretten sind ein Produkt, welches es erst seit ein paar Jahren gibt. Es gab kein eigenes Gesetz dazu, daher hat man es dem Lebensmittelgesetz zugeteilt, damit es reguliert ist. Der Punkt ist aber, dass das Lebensmittelgesetz den Verkauf von Produkten mit Nikotin untersagt», erklärt Daniel Bach vom BAG gegenüber «Kassensturz».

Für elektrische Zigaretten könnten aber schon bald neue Vorschriften gelten: Das BAG erarbeitet im Auftrag des Bunderates ein neues Tabakproduktegesetz, das auch den Umgang mit elektrischen Zigaretten regeln soll. Laut Daniel Bach ist es gut möglich, dass diese Geräte darin aufgenommen werden.

«Das heisst auf der einen Seite, man kann dann auch nikotinhaltige Liquids in der Schweiz herstellen und verkaufen. Andererseits heisst es aber auch, es gelten die gleichen Regeln wie bei der Tabakzigarette», betont Daniel Bach.

Also: Kein Dampfen in öffentlichen Räumen, Abgabeverbot an Jugendliche und Werbeeinschränkungen. Im Gegensatz zu Tabakprodukten soll die elektrische Zigarette aber steuerfrei bleiben. Das Parlament habe sich klar gegen eine solche ausgesprochen, heisst es im BAG.

Freies Dampfen für alle

Doch auch das neue Gesetz passt den Lobbyisten der elektrischen Zigarette nicht. Phil Scheck von der Interessens-Gemeinschaft Helveticvape will Dampfen ohne Einschränkungen: «Wir würden uns wünschen, dass E-Dampfen weiterhin im Lebensmittelgesetz reguliert wird, da gehört es auch hin, es ist ein Genussmittel. Aber wir möchten auch eine Ausnahme für das Nikotin erreichen.»

Dieser Forderung kann Bruno Meili, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention nichts abgewinnen, im Gegenteil: «Die E-Zigarette ist zwar unbestritten ein leichteres Produkt als die Tabakzigarette. Sie eignet sich deshalb aber als Einsteigerdroge für Jugendliche.»

Denn Niktion, auch über die elektrische Zigarette aufgenommen, mache süchtig, betont Meili. «Die E-Zigarette muss deshalb restriktiv reguliert werden», ist der Präventionsexperte überzeugt. Noch ist offen, wie das Dampfen in der Schweiz in Zukunft geregelt wird. Ein erster Gesetzesvorschlag geht nächsten Monat in die Vernehmlassung.

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