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Vogelgrippe-Masken: Fehlende Kontrollen
Aus Kassensturz vom 12.06.2007.
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Gesundheit Vogelgrippe-Masken: Fehlende Kontrollen

Jeder Haushalt sollte sich mit Hygienemasken eindecken, fordert das Bundesamt für Gesundheit. Bereits Mehrere Millionen Stück sind verkauft worden. Kassensturz deckt auf: Die Behörden haben nicht geprüft, ob und welche Produkte im Pandemiefall auch wirklich schützen.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG empfiehlt der Bevölkerung, sich mit Hygienemasken einzudecken als Vorbereitung auf eine mögliche Grippepandemie. Das BAG schreibt die Qualität der Masken genau vor: Die Masken müssen nach der europäischen Norm EN 14683 getestet worden sein und mindestens 98 Prozent der Keime herausfiltern können. Im deutschen Labor Hygcen liess Kassensturz fünf der meistverkauften Masken testen: eine Maske des Herstellers 3M, die von Migros, Jumbo, Volg und Manor verkauft wird, zwei Masken von Coop, eine aus der Apotheke und die Gesichtsmaske, welche die Grossbank UBS ihren 27000 Angestellten nach Hause geschickt hat. Testresultat: Keine der Masken erreicht die geforderte Filterwirksamkeit von mindestens 98 Prozent. Am schlechtesten schützt die Maske der Migros vor Ansteckung. Sie hält nur 80 Prozent der Erreger zurück. Die Hygienemaske von Coop erreicht eine Filterwirksamkeit von 89 Prozent. Und die Maske der UBS 92 Prozent.

Das Heilmittelinstitut Swissmedic hat bisher die Schutzwirkung der Masken nicht überprüft. Aufgrund der Testergebnisse von Kassensturz will Swissmedic bei den Herstellern Korrekturmassnahmen anordnen. Welche das konkret sind, will Swissmedic nicht sagen. Das Institut schreibt Kassensturz, es sei an die Schweigepflicht gebunden.

Migros, Coop und andere Verkaufsstellen haben in den letzten Wochen 5 Millionen Gesichtsmasken verkauft. Sie tun dies auf Wunsch des BAG. Jezt erwarten die Grossverteiler Massnahmen des Bundesamtes.

Der Leiter der Abteilung Pandemievorbereitung des BAG, Daniel Koch, nahm im Kassensturz Stellung dazu. Primär trage die Verantwortung für die Qualität des Produktes der Hersteller. Er müsse auch dafür sorgen, dass die EU-Norm eingehalten werde. Erst in zweiter Linie sei die Kontrollbehörde swissmedic für die Qualitätskontrolle der Hygienemasken verantwortlich. Weitere Massenahmen wolle das BAG erst ergreifen, wenn die Testresultate von swissmedic vorliegen. Es reiche nicht, das Qualitätsurteil auf einen einzigen Test abzustützen, so Koch. Falls sich die Qualitätsmängel der Hygienemasken bestätigen, müsste man die Produkte vom Markt nehmen.

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