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Konsum Ärger mit Fleurop-Gutscheinen

Ärgerlich: Man will den Geschenkgutschein bei Fleurop einlösen und muss erfahren, dass er bereits abgelaufen ist. Auf dem Gutschein selbst ist kein Verfalldatum vermerkt. Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt in der Sendung «Espresso», dass diese Ablauffrist so nicht verbindlich ist.

Gutscheine sind heute oft «Geschenkkarten», sie sind oft aus Plastik und meist fehlt auf ihnen ein konkretes Ablauf-Datum. Deshalb ist auch ein «Fleurop»-Gutschein von «Espresso»-Hörerin Myrtha Lengwiler abgelaufen. Sie fühlt sich hintergangen.

«Woher soll ich wissen, wann der Gutschein gekauft wurde?» fragt sich Myrtha Lengwiler zu Recht. «Bei einem Geschenk übergibt man die Kaufquittung ja selten dem Beschenkten.» Auf dem «Fleurop»-Gutschein steht weder das Kaufdatum noch ein Verfallsdatum. Der Hinweis, dass der Gutschein bis 2 Jahre «nach Aktivierung» gültig ist, nützt in dem Fall nichts.

Rechtlich nicht verbindlich

 «Eine Ablauffrist, wie sie «Fleurop» formuliert, ist rechtlich nicht verbindlich», sagt «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo. In diesem Fall sei die Formulierung nicht eindeutig und da gelte der Grundsatz: im Zweifel gegen den, der formuliert hat. Im Fall vom «Fleurop»-Gutschein bestünden in zwei Punkten Unsicherheiten: einerseits fehle ein konkretes Datum und andererseits sei nicht klar was «Aktivierung» bedeute.

Da besteht Verbesserungspotenzial

 «Wir werden uns aufgrund dieses Inputs sicherlich Lösungen überlegen», sagt «Fleurop»-Geschäftsführer Jörg Beer. Möglich sei, eine Etikette auf die Geschenkkarte zu kleben auf der das Datum steht, oder dieses direkt auf die Karte zu schreiben. Es sei nie ihre Absicht gewesen, irgendwelche Informationen den Kunden vorzuenthalten. Das Problem des fehlenden Datums würden aber auch andere Anbieter von Geschenkkarten aus Plastik kennen.

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