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Konsum AGB: Konsumentenschützer drohen mit Klage gegen Mobilfunkanbieter

Swisscom, Sunrise und Orange erhalten Post von der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen. Darin werden sie aufgefordert, bis Ende Februar ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten ihrer Kunden anzupassen. Lassen sie die Frist ungenutzt verstreichen, will die Allianz Klage einreichen.

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AGB: Konsumentenschützer drohen mit Klage gegen Mobilfunkanbieter
aus Espresso vom 23.01.2014. Bild: Colourbox
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Laut Sara Stalder von der Stiftung von Konsumentenschutz sind es vor allem zwei Klauseln, die bei den Mobilfunkanbietern Kunden benachteiligen: «Die Firmen bedingen sich einseitige Vertragsänderungen heraus. Sie können die Preise oder die Netzabdeckung ändern, ohne dass die Kunden aus den Verträgen aussteigen können. Umgekehrt können die Mobilfunkanbieter ihren Kunden fristlos kündigen, wenn sie nur schon den Verdacht haben, dass ein Kunde nicht bezahlen könnte.»

So reagieren die Anbieter:

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Swisscom, Orange und Sunrise bestätigen gegenüber «Espresso» den Erhalt der Abmahnung und geben an, die Angelegenheit zu prüfen.

Swisscom schreibt zudem, man sei der Auffassung, dass die gültigen AGB nicht gegen den revidierten UWG-Artikel verstossen. Sie sei jedoch offen für Gespräche.

«Erhebliches und ungerechtfertigtes» Missverhältnis

Je nach Anbieter gibt es aber noch weitere Klauseln, die den Konsumentenschützern ein Dorn im Auge sind. Zum Beispiel dann, wenn in einem unlimitierten Abonnement gewisse Dienste in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) trotzdem limitiert werden. Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 hat schon früher über solche Vertragsbedingungen berichtet.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Klauseln in AGB unlauter, wenn sie Konsumentinnen und Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen. Ob dies bei den Geschäftsbedingungen von Swisscom, Sunrise und Orange der Fall ist, müsste allerdings ein Gericht entscheiden.

«Wir sind bereit für den nächsten Schritt!»

Ein entsprechendes abschliessendes Urteil würde Sara Stalder zwar begrüssen, sie hofft dennoch darauf, dass die Mobilfunkanbieter vorher einlenken: «Es wäre unser Wunsch, dass die Anbieter jetzt reagieren. Zum Teil ist bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits etwas gegangen, aber das ist zu wenig. Die Anbieter müssen einfach wissen, dass wir bereit sind für den nächsten Schritt, also eine Klage.»

Man habe umfassende juristische Abklärungen gemacht und rechne sich vor Gericht gute Chancen aus, so Sara Stalder weiter. Ein Erfolg vor Gericht wäre ein wichtiges Signal an Firmen, die Ihre Kunden in den AGB benachteiligen. Ein Misserfolg wäre indes ein herber Rückschlag, räumt Sara Stalder ein. Der Kampf gegen missbräuchliche AGB könnte dann auch schwieriger werden.

Die Reaktionen der Mobildunkanbieter (vom 24.01.14)

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So reagieren die Mobilfunkanbieter auf die Klage-Androhung
aus Espresso vom 24.01.2014. Bild: Colourbox
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