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Appenzeller Mostbröckli bald mit weniger Ausland-Fleisch
Aus Espresso vom 27.01.2016. Bild: zvg
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Konsum Appenzeller Mostbröckli bald mit weniger Ausland-Fleisch

Die Produzenten von Appenzeller Mostbröckli möchten ihr Trockenfleisch vor Nachahmern schützen. Dafür streben sie das Regionen-Label IGP an. Um mit der neuen Swissness-Verordnung konform zu sein, müssen die Produzenten den Anteil an ausländischem Fleisch nun von rund 30 auf 20 Prozent reduzieren.

Seit rund 15 Jahren möchten die Appenzeller ihre Mostbröckli mit dem Label IGP ausstatten. IGP steht für «Indication Géographique Protégée», also geschützte geografische Angabe.

Dieses Label ist weniger streng als das AOC-Label. So ist zum Beispiel bisher nicht festgelegt, woher die Rohstoffe kommen. Im Fall der Mostbröckli das Fleisch. Mit dem IGP-Label dürfen aber nur Produzenten in einer bestimmten Region das Produkt herstellen.

Swissness-Vorlage verhinderte Label zunächst

Nach einigem Hin und Her hatten sich die Appenzeller und St. Galler Hersteller schliesslich dafür entschieden, sich gemeinsam für das IGP-Label zu bewerben. Dies, weil zwei grosse Hersteller von Appenzeller Mostbröckli im Kanton St. Gallen beheimatet sind. 2009 sah es für einen kurzen Moment so aus, wie wenn die Appenzeller Mostbröckli tatsächlich das Label vom Bundesamt für Landwirtschaft BWL erhalten würden.

Franz Fässler ist Appenzeller Metzger und Mitglied der IG Mostbröckli. Er erinnert sich: «2010 hat dann das BWL gesagt, sie würden gerne die neue Swissness-Vorlage abwarten. Darauf wurde das Gesuch sistiert.» Die Ausarbeitung der Swissness-Vorlage hat Jahre in Anspruch genommen. Nun ist klar: Wer neu ein IGP-Label erhalten will, darf nur noch 20 Prozent ausländisches Fleisch verwenden.

Neues Gesuch «in den nächsten Wochen»

Franz Fässler erklärt auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1, man habe inzwischen entschieden, diese Vorgabe zu erfüllen. In den nächsten Wochen wird ein neues Gesuch eingereicht.

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Für kleine Metzgereien wie seine sei die Beschränkung sowieso kein Problem. Die Grossbetriebe würden jedoch aktuell noch rund 30 Prozent ausländisches Fleisch verwenden. Dies sei machbar, die Vorteile würden überwiegen, so Franz Fässler.

Mögliche Nachahmer sollen verhindert werden

Zurzeit habe man zwar kein Problem mit Nachahmern. Mit dem Regionen-Label will man verhindern, dass insbesondere im süddeutschen Raum und im Vorarlberg Produzenten auf die Idee kommen, Appenzeller Mostbröckli herzustellen und damit die Ostschweizer Produzenten zu konkurrieren. Im Moment wäre dies noch ohne Konsequenzen möglich.

Bündnerfleisch kommt um eine Beschränkung herum

Im Gegensatz zu den Appenzeller Mostbröckli ist beim Bündnerfleisch eine Beschränkung des Anteils an ausländischem Fleisch kein Thema. Der Grund: Die Bündnerfleisch-Produzenten waren schneller und haben das IGP-Label bereits erhalten. Und die Swissness-Verordnung, welche nach langen Verhandlungen Anfang 2017 in Kraft tritt, gilt im Punkt der Beschränkung nur für Produkte, welche das Label neu erhalten.

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Franz Fässler von der IG Mostbröckli gibt sich gelassen: «Im ersten Moment hat uns gefuchst, dass wir mehr Hürden in den Weg gelegt kriegen als die Bündner. Aber wir haben uns damit abgefunden und machen das Beste daraus.»

Franz Fässler weist zudem darauf hin, dass viel mehr Bündnerfleisch als Appenzeller Mostbröckli hergestellt wird. Die Beschränkung würde die Bündner deshalb deutlich härter treffen. Für ihn sei primär wichtig, dass die Veredelung des Trockenfleischs in der Schweiz stattfinde und nicht im Ausland.

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