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Konsum Das wird neu im Jahr 2016

Kosmetikfirmen dürfen nicht mehr das Blaue vom Himmel herunter versprechen, Lebensmittelhersteller müssen beim Palmöl neu Klartext sprechen, und Autofahrer müssen sich das Rückwärtsfahren abgewöhnen. Die «Espresso»-Redaktion sagt, was sich im Jahr 2016 für Konsumentinnen und Konsumenten ändert.

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Das wird neu im Jahr 2016
aus Espresso vom 29.12.2015. Bild: Colourbox
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«Faltenfrei in 14 Tagen», «selbst tiefe Falten werden sichtbar reduziert» oder «mildert Falten sichtbar»: Solche Aussagen hat Ende 2015 die deutsche Stiftung Warentest widerlegt. Antifalten-Wirkung der getesteten Antifalten-Mittel: keine. Ab 1. Januar 2016 dürfen auch Kosmetikhersteller nichts mehr versprechen, was sie mit ihren Mitteln nicht halten können. Stoppen müsste sie jedoch ein Gericht, das in einem konkreten Fall ein Urteil sprechen müsste.

Wo Palmöl drin ist, muss Palmöl draufstehen

Ab Anfang Jahr muss Palmöl bei Lebensmitteln als solches deklariert sein. Bis anhin war es Herstellern erlaubt, stattdessen «pflanzliche Fette» auf die Verpackung zu drucken. Neu müssen auch bei der Nährwerttabelle die «ungünstigen» Kohlenhydrate und Fette zuerst genannt werden und dürfen nicht mehr versteckt werden.

Weniger Elefantenrennen und weniger Unfälle beim Rückwärtsfahren

Auch im Strassenverkehr gibt es Änderungen: Bei dreispurigen Autobahnen darf die linke Spur nur noch von Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 100 km/h schnell fahren können. So sollen sogenannte Elefantenrennen von Lastwagen und Cars den Verkehrsfluss nicht mehr über Massen behindern.

Zudem gilt neu, dass Rückwärtsfahren möglichst vermieden werden soll. Neu darf der Rückwärtsgang nur noch dann eingelegt werden, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist, z.B. bei der Ausfahrt aus einem Parkplatz. Die Änderung begründet der Bundesrat damit, dass gemessen an der zurückgelegten Distanz überdurchschnittlich viele tödliche Unfälle durch Rückwärtsfahren verursacht werden.

Auch für Velofahrer wird einiges anders. «Espresso» berichtet am Mittwoch über aufgehobene Verbote und neue Regelungen.

Neu gilt bei Verkäufen am Telefon ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Was bedeutet das genau? Die «Espresso»-Rechtsexpertin erklärt’s in der Sendung am Donnerstag.

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