Wer am Postschalter oder von einem Kurier unfreundlich bedient wurde, ist bei der neuen Schlichtungsstelle an der falschen Adresse. Die Stelle kümmert sich ausschliesslich um Fälle, in denen Kundinnen oder Kunden einen Schaden oder einen anderen juristischen Nachteil beklagen. Da geht es zum Beispiel um Schadenersatzforderungen, weil eine Sendung zu spät geliefert wurde.
Zuerst mit Anbieter nach Lösung suchen
«Jeder Kunde kann sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn er nachweisen oder glaubhaft machen kann, dass er sich direkt mit dem Postdienst-Anbieter um eine Lösung bemüht hat», sagt die Leiterin der Schlichtungsstelle, Marianne Sonder, gegenüber «Espresso», dem Konsumentenmagazin von Radio SRF 1.
Ein Schlichtungsverfahren kann man online, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen oder per Brief beantragen. Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen dafür eine Gebühr von 20 Franken.
Nur bei Einigung verbindlich
Die Post-Schlichtungsstelle hört beide Parteien an und versucht, eine Lösung zu erarbeiten oder einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser ist für den Kunden und den Postdienst-Anbieter nicht verbindlich. Wenn sie sich jedoch einigen können, gelte das wie ein abgeschlossener Vertrag, sagt die Stellenleiterin und Rechtsanwältin Marianne Sonder.
Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Eidgenössischen Postkommission Postcom. Die Postcom wacht als unabhängige Behörde über den Schweizer Postmarkt.