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Konsum Lebensmittel: Aus Bschissness wird endlich Swissness

Dieser Entscheid des Parlaments kommt allen Konsumenten zugute: Neu ist es nicht mehr möglich, ein Produkt «Schweizer Mostbröckli» zu benennen, das Fleisch aber aus der EU importieren zu lassen. «Espresso» erklärt beispielshaft, was das neue Gesetz für Folgen hat.

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Lebensmittel: Aus Bschissness wird endlich Swissness
aus Espresso vom 24.06.2013. Bild: Keystone
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Der Ärger der Konsumenten war gross. Noch letzten Herbst durfte Lidl «Exelsia Appenzeller Mostbröckli» verkaufen, dafür aber kein Schweizer Fleisch, sondern solches aus der EU verwenden. «So nicht!» befand das Publikum von «Kassensturz» und «Espresso» und schickte Lidl ins Rennen um den «Etikettenschwindel 2012».

In Zukunft werden solche Produktenamen nicht mehr möglich sein. Rohstoffe müssen zu 80 Prozent aus der Schweiz kommen. Sonst darf das Produkt die Bezeichnung «Schweiz» nicht im Namen tragen. Ausnahme: Den Rohstoff gibt es nicht in genügender Menge im Inland.

Ausnahmen möglich

«Kein Konsument erwartet, dass Schweizer Schokolade mit Kakao produziert wird, den man in der Schweiz anpflanzt», erklärt Felix Addor vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die neue Regel in der Praxis. Bei der Schokolade sei vor allem wichtig, dass die Milch aus der Schweiz komme und das Lebensmittel hier produziert werde.

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Hier finden Sie den aktuellen «Kassensturz»-Produktepranger.

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Damit wird nach vielen Jahren politischer Beratung mit einem unfairen Zustand aufgeräumt. Denn die Marktforschung zeigt: Konsumenten sind bereit, für Schweizer Produkte mehr zu bezahlen, Branchenkenner sprechen von bis zu 20 Prozent.

Gut Ding will Weile haben

Neu kann man nun also davon ausgehen, dass «Schweizer…»-Artikel diesen Namen tatsächlich auch verdienen. Wobei Felix Addor etwas relativiert: «Wenn man bedenkt, wie lange die Swissness-Debatte bereits dauert, kann man davon ausgehen, dass die neue Regelung nicht vor 2015 in Kraft tritt.» Dies, da nun die Verordnung mit sämtlichen Beteiligten im Detail ausgearbeitet werden muss, und man dann auch noch einmal die Öffentlichkeit sowie das Parlament konsultieren wird.

Den Produzenten bleibt also genügend Zeit, ihre Produkte nach der neuen Regelung auszurichten respektive anzuschreiben.

Video
Der Bschiss mit «Swissness» geht weiter
Aus Kassensturz vom 06.03.2012.
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