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Lidl überrascht mit «150 Prozent Schweinefleisch»
Aus Espresso vom 16.09.2014. Bild: SRF
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Konsum Lidl überrascht mit «150 Prozent Schweinefleisch»

Lidl bringt Kunden ins Grübeln: Sein Appenzeller Landrauch-Rohschinken enthält laut Etikette 150 Prozent Schweinefleisch. «Bei 100 Prozent ist das Ende doch erreicht», sagt ein Kunde. Das Gesetz gibt ihm Recht.

«Ich lese jede Lebensmittel-Etikette, aber so etwas habe ich noch nie gesehen», sagt «Espresso»-Hörer Robert Mauch. Auf der Etikette des Appenzeller Landrauch-Rohschinkens heisst es: «Zutaten: Schweinefleisch 150%...»

100 Prozent wären ihm genug, sagt Robert Mauch schmunzelnd. Wie kommt Lidl auf einen Wert von mehr als 100 Hundertsteln?

Die Antwort findet sich ebenfalls auf der Etikette. Nach der Auflistung von Gewürzen und Konservierungsstoffen steht da: «100 Gramm Appenzeller Landrauchschinken werden aus 150 Gramm Schweinefleisch hergestellt.»

Diese Erklärung ist doch deutlich klarer. Und sie entspricht - im Gegensatz zu den 150 Prozent - der Verordnung über die Lebensmittel-Kennzeichnung.

Verordnung: Gramm statt Prozent

In der Verordnung ist für getrocknete Lebensmittel geregelt: Übersteigt die Menge einer Zutat 100 Massenprozent, so ist statt der Prozentzahl das Gewicht anzugeben, das für die Herstellung benötigt wird.

Lidl passt Etikette an

Lidl bestreitet, gegen die Kennzeichnungs-Verordnung zu verstossen. Das Unternehmen schreibt auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1: «Wir können jedoch nachvollziehen, dass die Prozentangabe für den Konsumenten verwirrend sein kann. Dies haben wir bereits vor Ihrer Anfrage ebenfalls festgestellt und uns entschieden, die Etikette anzupassen.»

Auch wenn Lidl das Problem der 150 Prozent gerade jetzt von sich aus erkannt hat, dürfte die Nachfrage von «Espresso» nichts schaden. 200 Prozent genäht hält bekanntlich besser.

Das sagt die Verordnung

«Bei Lebensmitteln, denen durch Hitzebehandlung oder in anderer Weise Wasser entzogen wurde, ist die Menge der verarbeiteten Zutaten in Massenprozent, bezogen auf das Endprodukt, anzugeben. Übersteigt die Menge einer solchen Zutat oder die in der Kennzeichnung anzugebende Gesamtmenge aller Zutaten 100 Massenprozent, so ist stattdessen das Gewicht der für die Herstellung von 100 g des Endproduktes verwendeten Zutaten anzugeben.»

(Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln)

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