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Nespresso zieht die Schraube bei der Garantie an
Aus Espresso vom 19.02.2014. Bild: SRF
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Konsum Nespresso-Maschinen: Garantie soll wieder für alle gelten

Vom Kaffeekapsel-Hersteller «Nespresso» hiess es, man werde Maschinen nicht auf Garantie reparieren, wenn der Kunde fremde Kapseln verwende. Nun soll die Garantie wieder für alle gelten. Doch ein internes Papier zeigt: Die Garantiebeschränkung kommt doch.

Kaffeekapsel-Hersteller «Nespresso» verkündete vor knapp einem Monat, man werde künftig nicht mehr alle Maschinen auf Garantie reparieren, wenn der Kunde fremde Kapseln verwendet habe. Konkret ging es um die neueste Generation der Kaffeemaschinen der Marken Turmix und Koenig.

«Espresso» berichtete darüber. Die Stiftung für Konsumentenschutz kritisierte darauf den Plan scharf und drohte mit einer Klage.

Nun soll doch alles anders sein: Zwar stehe in der Bedienungsanleitung und auf der Internetseite, die Maschinenhersteller würden eine Garantieleistung nur erbringen, wenn keine Fremdkapseln gebraucht wurden.

Aber, so erklärt Laurent Voirol von Turmix und Koenig in der Sendung «Espresso»: «Aus Kundenfreundlichkeit verzichten wir darauf, diese Weisung umzusetzen. Es wurden und werden keine Rechnungen verschickt für Garantiereparaturen, egal, welche Kapseln verwendet wurden.»

Irgendwann soll die Praxis aber ändern

Allerdings räumt der Kommunikationschef von Turmix und Koenig gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» ein, werde man in nicht absehbarer Zukunft auf die Weisung zurückkommen und diese auch umsetzen. Ob das in einem, zwei oder drei Jahren der Fall sei, sei völlig offen.

Internes Papier zeigt wahre Absicht

Ob auch alle Verkaufsfilialen darüber informiert sind, dass bei den neuesten Nespresso-Maschinen von Turmix und Koenig die Garantieregelung punkto Fremdkapseln zu missachten ist?

«Espresso» bezweifelt dies. Umso mehr, als dem SRF-Konsumentenmagazin ein internes Papier der Maschinenhersteller an Verkaufsstellen vorliegt. Darin werden die Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Kunden bereits entsprechend informieren sollen, dass es bei Fremdkapseln zu eingeschränkter Garantieleistung kommen wird.

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