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Konsum Nespresso zieht die Schraube bei der Garantie an

Geht eine «Nespresso»-Maschine kaputt, weil andere Kaffeekapseln verwendet werden, geht das seit Anfang Jahr nicht mehr auf Garantie. Dass «Nespresso» die Praxis verschärft, ärgert Konsumenten, Händler und Hersteller.

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Nespresso zieht die Schraube bei der Garantie an
aus Espresso vom 19.02.2014. Bild: SRF
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«Nespresso Schweiz» und die Hersteller Turmix und Koenig schliessen seit 1. Januar 2014 eine Garantie aus, wenn ein Defekt eindeutig in Zusammenhang mit dem Gebrauch fremder Kapseln steht. Dies hat «Nespresso Schweiz» auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso von Radio SRF1 bestätigt.

Rechtlich lässt sich gegen den Ausschluss der Garantie bei Gebrauch fremder Kapseln wenig einwenden. Dies erklärt Rechtsprofessor Frédéric Krauskopf gegenüber «Espresso»: «Es steht dem Produktehersteller grundsätzlich frei, dem Konsumenten vorzuschreiben, welches Zubehör er für ein Gerät verwenden darf. Missachtet der Kunde diese Anweisung, trifft ihn ein Selbstverschulden und die Garantie kann ausgeschlossen werden.»

Dem Konsumenten müssen die Konsequenzen klar sein

Voraussetzung ist allerdings, dass der Ausschluss dem Konsumenten klargemacht wird, sei es beim Verkaufsgespräch oder in der Gebrauchsanleitung.

Hier muss die Bestimmung deutlich sein, sie darf nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Homepage des Herstellers versteckt sein. Bei neueren «Nespresso»-Maschinen ist der Hinweis auf die «eingeschränkte Gewährleistung» in der Anleitung zu finden.

Gewährt das Geschäft ein generelles Rückgaberecht, muss der Verkäufer den Kunden beim Verkauf nicht explizit darauf hinweisen, dass beim Gebrauch fremder Kapseln die Garantie verweigert werden kann. Hier genügt der Hinweis in der Gebrauchsanleitung. Ist jedoch kein Rückgaberecht vorgesehen, muss der Verkäufer den Kunden beim Kauf darauf hinweisen.

Wie weiter bei Fust?

Der Anbieter Fust kennt kein Rückgaberecht, also müssen die Kunden beim Kauf neuer «Nespresso»-Kapseln auf die Garantiebeschränkung hingewiesen werden.

Absurd: Fust verkauft neben «Nespresso»-Maschinen auch Nicht-«Nespresso»-Kapseln. Eine Sprecherin von Fust erklärt auf Anfrage, man kläre zurzeit ab, wie die Kundeninformation unter den neuen Voraussetzungen abläuft.

Grundsätzlich sei man im Schadensfall aber kulant, was die Garantie-Abwicklung bei «Nespresso»-Maschinen angehe. Diese Kulanz musste sich eine «Espresso»-Hörerin aus Zürich Anfang Jahr jedoch hart erkämpfen. Erst nachdem sie sich beim Hersteller Turmix gewehrt hatte, wurde für ihre defekte Kaffee-Maschine doch noch die Garantieleistung übernommen. Zunächst war diese verweigert worden, mit Verweis auf den Gebrauch fremder Kapseln.

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Konsumentenschützer wollen die Garantie-Einschränkung der Hersteller nicht einfach so hinnehmen. Nach den «Espresso»-Recherchen fordert die Stiftung für Konsumentenschutz die Hersteller Koenig und Turmix in einem offenen Brief dazu auf, die Praxis wieder zu ändern.

Kapselhersteller in der Pflicht

Auch die Hersteller von fremden Kapseln könnten bei Garantiefällen vermehrt in die Pflicht genommen werden. Rechtsprofessor Frédéric Krauskopf: «Wenn die Hersteller oder Verkäufer von anderen Kapseln Zusicherungen wie <kompatibel mit Nespresso-Maschinen> machen, und dies trifft nicht zu, dann haften sie für allfällige Schäden.»

Die Migros bietet unter «Café Royal» entsprechende Kapseln zum Verkauf an. Auf Anfrage schreibt die Migros, ihnen seien keine Fälle bekannt, bei denen Defekte auf die «Café-Royal»-Kapseln zurückzuführen seien.

Ausnahmsweise sei es denkbar, die Reparaturkosten zu übernehmen: «Dies geschähe dann aber aus reiner Kulanz und ohne Schuldeingeständnis und/oder Anerkennung einer Rechtspflicht.»

Ähnlich tönt es bei Coop. Grundsätzlich sei die Garantie Sache des Maschinenherstellers. In Ausnahmefällen sei es denkbar, die Reparaturkosten zu übernehmen.

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