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Offenverkauf: Kunde zahlt oft auch für Verpackung
Aus Espresso vom 28.04.2015. Bild: Colourbox
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Konsum Offenverkauf: Kunde zahlt oft auch für Verpackung

Bei Waren im Offenverkauf dürfen Händler das Gewicht der Verpackung nicht verrechnen. Eine gross angelegte Kontrolle zeigt aber: Fast jedes zweite Geschäft hält sich nicht daran. Der schweizerische Eichdienst ist überrascht.

Bratwürste zum Grillieren, ein Stück Käse für den Brunch: Wer nicht aufpasst, bezahlt bei diesen Produkten auch die Verpackung mit. Seit zwei Jahren dürfte das eigentlich nicht mehr der Fall sein. Die sogenannte Mengenbekanntgabe-Verordnung, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, schreibt Geschäften nämlich vor, für Waren im Offenverkauf nur den Preis für die Nettomenge zu verlangen – also ohne jegliches Verpackungsmaterial.

Fast die Hälfte der Geschäfte hält sich aber nicht an diese Regel: Der schweizerische Eichdienst hat letztes Jahr in weit mehr als 400 Geschäften Waren im Offenverkauf eingekauft, darunter Metzgereien, Käsereien und Bäckereien. Trotz einer Toleranz von zwei Gramm wurden rund 46 Prozent der Geschäfte beanstandet. Mit anderen Worten: In fast jedem zweiten Geschäft bezahlte der Kunde nicht nur für das eigentliche Produkt, sondern auch für die Verpackung. Vor allem kleinere Geschäfte waren betroffen – bei den Grossisten wurden weniger Verstösse festgestellt.

Hohe Beanstandungsquote überrascht

Hans-Peter Vaterlaus vom schweizerischen Eichdienst spricht von einer sehr hohen Beanstandungsquote. «Dass sich so viele Geschäfte nicht an die Bestimmung halten, hat mich überrascht, denn wir haben vor dem Inkrafttreten der neuen Regel umfassend informiert und den Geschäften sogar ein Jahr Übergangsfrist gewährt für die Umsetzung.»

Die beanstandeten Unternehmen seien teilweise bereits über die Ergebnisse informiert worden, erklärt Vaterlaus. «Viele begründeten, das Verpackungspapier koste halte auch und man müsse dafür etwas haben.» Dass sich die Geschäfte damit über gesetzliche Regeln hinwegsetzen, scheint sie wenig zu kümmern. Und mit Konsequenzen müssen sie – zumindest im Moment – kaum rechnen. Es bleibt in der Regel bei Abmahnungen.

Parmaschinken kostet 1.40 Franken mehr

In vielen Fällen bezahlen Kundinnen und Kunden für das Verpackungsmaterial nur wenige Rappen. «Wenn Sie zum Beispiel 500 Gramm Raclettekäse kaufen und das Papier macht sechs Gramm aus, dann schenkt das nicht wirklich ein», sagt Hans-Peter Vaterlaus vom Eichdienst. Allerdings: «Zum Beispiel haben wir in einem Geschäft Parmaschinken gekauft – dieser kostete statt 16.50 dann 17.90 Franken.»

Ob es nun um wenige Rappen oder um ein paar Franken geht: Die Behörde will nicht akzeptieren, dass so viele Geschäfte ihren Kunden auch die Verpackung verrechnen. In den kommenden Monaten soll der Detailhandel daher noch einmal umfassend über die neue Verordnung informiert werden. Und im kommenden Jahr soll es dann eine erneute Kontrolle geben.

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