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Konsum Ricardo: Verkäufer besteht auf irrtümlicher Auktion

Auf Ricardo hat ein Student einen Höchstbetrag von 56'000 statt 560 Franken angegeben. Ein klarer Fehler. Doch Ricardo will nicht einschreiten und der Verkäufer ─ ein Professor ─ besteht auf dem Deal.

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Ricardo: Verkäufer besteht auf irrtümlichem Gebot
aus Espresso vom 21.10.2013. Bild: SRF
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Er ist mit einem Jahreslohn von mehreren hunderttausend Franken gesegnet. Und dennoch versucht ein Berner Professor einem Studenten auch noch den letzten Franken aus der Tasche zu ziehen. Dies ist die Geschichte eines versteigerten Sofas und eines Schreibfehlers mit verheerenden Folgen.

Der Student Paolo Pilat entdeckte auf der Online-Versteigerungsplattform Ricardo ein Designersofa. Er loggte sich ein, nahm an der Auktion teil, setzte aber den Höchstbetrag bei 560 Franken fest. Bis dahin bietet das System automatisch mit. Mehr kann er sich nicht leisten.

Ein teurer Schreibfehler

Als die Auktion in vollem Gange ist, der Schreckensmoment für den Studenten: Statt 560 hat er 56'000 Franken eingegeben! Die Versteigerung läuft bereits auf Hochtouren, als er seinen Fehler bemerkt. Ricardo weigert sich, in die laufende Auktion einzugreifen, und da jemand bis 2500 Franken mitbietet, wird das Sofa am Schluss zu diesem Preis verkauft.

Sturer Professor

«Sofort nahm ich Kontakt mit dem Verkäufer auf und stellte fest, dass es sich um einen Professoren aus Bern handelt», erzählt der Student dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Im ersten Moment hofft er, dass der Gelehrte Verständnis für seine Situation zeigen werde. Doch weit gefehlt.

«Die Investition von 2500 Franken in ein Sofa ist eine gute Sache», schreibt er dem verdutzten Studenten per E-Mail. Er solle sich das Geld leihen. Falls er sich verschulde, sei dies nicht weiter schlimm, heisst es in der Nachricht weiter: «Schulden können ein guter Antrieb sein, erfolgreich ins Berufsleben einzusteigen.»

Rechtlich klarer Fall

Nun handelt der Student. Er schreibt einen eingeschriebenen Brief, ficht den Kaufvertrag an und hält fest, dass er einen Irrtum begangen habe. Laut «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner genau das richtige Verhalten.

«Der Professor müsste vor Gericht nun belegen, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Und bei diesem offensichtlichen Irrtum kann ich mir nicht vorstellen, dass der Professor hier eine Chance hat.»

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