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Konsum Schutz vor Abzockern: Noch kaum Urteile

Seit 1. April ist das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Seither haben Konsumenten-Schutzorganisationen und das Staatssekreteriat für Wirtschaft verschiedene Klagen eingereicht. Wegweisende Urteile gibt es bis jetzt kaum.

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Schutz vor Konsumenten-Abzockern: Noch kaum Urteile
aus Espresso vom 31.12.2012. Bild: Colourbox
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Das Jahr 2012 gilt als Meilenstein für die Konsumentenrechte in der Schweiz. Gesetzlich verboten sind seit dem 1. April verschiedene Abzockermethoden.  Dazu gehören Schneeballsysteme ebenso wie Gewinnversprechen.

Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Werbeanrufe trotz Sterneintrag im Telefonbuch. Auch die Registerhaie wurden zurückgebunden. So muss bei Einträgen in Branchenregister in grosser Schrift und gut sichtbar auf Kosten und Laufzeit hingewiesen werden.

Klagen gegen 22 Firmen eingereicht

Doch neue Gesetze nützen nichts, sie müssen auch durchgesetzt werden. Konsumenten können sich bei Verstössen gegen das UWG bei den Konsumentenschutzorganisationen oder beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden. Davon haben die Konsumenten im grossen Stil Gebraucht gemacht.

 Die Allianz der Konsumenten-Organisationen reichte im Juni gegen 22 Firmen Anzeigen ein, welche gegen das UWG verstossen haben. Darunter sind auch Krankenkassen oder Telefonanbieter. Sie belästigten Konsumenten mit Werbeanrufen, obwohl diese einen Sterneintrag im Telefonbuch haben.

«Unser Ziel ist es, ein Urteil zu erhalten um zu sehen, wie die Gerichte das neue UWG anwenden», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegenüber «Espresso» von Radio SRF1.

Ein erstes Urteil erwartet die SKS 2013. «Die Staatsanwaltschaften arbeiten in sehr unterschiedlichem Tempo. Vor allem in der Deutschschweiz geht es nur langsam vorwärts.»

Wenn erste Urteile gesprochen seien, dann gebe das einen Anhaltspunkt, mit welchem Strafmass bei den verschiedenen Vergehen zu rechnen sei, so Stalder weiter.

Missbräuchliche AGB – viele Firmen bleiben stur

Auch beim Kleingedruckten sollten Konsumenten in der Schweiz besser geschützt sein. Seit dem 1. Juli sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verboten, welche die Konsumenten krass benachteiligen. Solche Klausen müssen gestrichen werden.

Allerdings die wenigsten Firmen sind dazu bereit, wie eine Umfrage der Allianz der Schweizer Konsumenten-Organisationen gezeigt hat. Im 2013 ist eine Musterklage gegen solche missbräuchliche Klauseln geplant, wie Sara Stalder gegenüber «Espresso» sagte.

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