«Ärgerlicherweise musste ich beim Abholen meiner Pakete zweimal eine Zollgebühr bezahlen», erzählt ein «Espresso»-Hörer. Zum Fehler kam es, weil der Händler im Ausland die Ware in zwei Pakete verteilte. Statt den Warenwert aufzuteilen, schrieb er jedoch auf beide Lieferungen den Gesamtwert.
Den Händler informieren
Wichtige Infos:
Solche und andere Beispiele passieren regelmässig. Auch wenn man selbst keine Schuld trägt, sein Geld ist man meist los. Eine Rückforderung wäre nicht nur aufwändig, sondern auch teuer.
Um die Fehlerwahrscheinlichkeit möglichst gering zu halten, informiert man sich besser im Voraus – und gibt diese Informationen gleich auch dem Händler im Ausland weiter.