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Konsum Unbestelltes ist nicht zu bezahlen

Viele Konsumenten bekommen in letzter Zeit Artischocken-Drinks oder Duschbrausen zugeschickt. Doch: Wer nicht bestellte Artikel erhält, der muss sie nicht bezahlen, nicht zurückschicken und auch nicht aufbewahren.

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Artischocken-Drinks: Tun Sie damit, was Sie wollen
aus Espresso vom 08.02.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 49 Sekunden.

Bei der «Espresso»-Redaktion häufen sich Beschwerden über unerwünschte Artischocken-Drinks und Duschbrausen. Diese wurden zum Teil telefonisch als Gewinn angekündigt, zum Teil einfach so geliefert – jeweils mit einer Rechnung von über 60 Franken. Die Empfänger betonen jedoch, nichts bestellt zu haben.

«VVS Versandservice» und «TV Trend»

Als Absender ist jeweils der «VVS Versandservice» in Schwerzenbach ZH angegeben, dazu die Telefonnummer 0848 10 12 00. «Espresso»-Hörer beklagen sich, auf dieser kostenpflichtigen Nummer erreiche man nur die Warteschlaufe. «Espresso» kommt allerdings durch und erhält sogar einen Rückruf – von einer Firma «TV Trend».

 

 Die zuständige Mitarbeiterin von «TV Trend» bestreitet die Vorwürfe: Sie würden ihre Kunden telefonisch klar über die Kosten und die Lieferbedingungen informieren. Ausserdem stelle man kein Paket ohne Zustimmung des Kunden zu. Sie könne auch nicht nachvollziehen, weshalb jemand ein unerwünschtes Paket nicht einfach zurückschicke.

Keine Pflicht zur Zahlung oder Rücksendung

Die «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner stellt klar: Wer Artikel ohne Bestellung erhält, muss sie weder bezahlen, noch zurückschicken, noch aufbewahren. «Man kann sie verbrauchen, verschenken, wegwerfen – was man will.»

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