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Verwirrung um «Gelbe Identifikation» der Post
Aus Espresso vom 28.10.2014. Bild: Keystone
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Konsum Verwirrung um «Gelbe Identifikation» der Post

Ein «Espresso»-Hörer eröffnete bei einer Bank online ein Konto. Dazu musste er der Bank eine Ausweiskopie mit bestätigter Echtheit schicken. Eine solche Bestätigung liess er bei der Post anfertigen. Kosten: 25 Franken. Für drei Minuten Arbeit. Eine Frechheit, findet der Hörer.

Immer mehr Banken ermöglichen Kunden, ein Konto online zu eröffnen. So machte es auch ein «Espresso»-Hörer. Kurze Zeit später erhielt er von der Bank die Aufforderung, eine beglaubigte Unterschrift oder eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie einzuschicken.

Solche Echtheits-Bestätigungen sind unter anderem bei der Post erhältlich. So gingen er und seine Frau auf die Postfiliale im Dorf. Am Postschalter machte die Angestellte Kopien der Identitätskarten und einen Stempel auf die Kopie.

«Das Ganze dauerte drei Minuten und kostete für mich und meine Frau je 25 Franken. Ich finde 50 Franken für drei Minuten Arbeit völlig überrissen», ärgert sich der «Espresso»-Hörer. Wenn er bei der Bank vorbei gegangen wäre, hätte es nichts gekostet.

«Gelbe Identifikation» kostet 25 Franken

Die Banken und Finanzinstitute sind laut Geldwäscherei-Gesetz dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen. Wer online ein Konto eröffnet und nicht persönlich bei der Bank vorbeigeht, muss darum eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie einschicken.

Die Post bietet solche Bestätigungen seit 2003 unter dem Namen «Gelbe Identifikation» an. Post-Sprecher Bernhard Bürki findet nicht, dass die 25 Franken zu teuer seien. Das Angebot gibt es seit elf Jahren. Seither habe es lediglich 2010 eine Preiserhöhung von 20 auf 25 Franken gegeben. Auf dem Notariat koste eine Beglaubigung in der Regel nach wie vor 20 Franken.

Zudem gebe es fast in jedem Ort eine Poststelle, und man müsse nicht beim Notariat einen Termin vereinbaren, sondern könne einfach vorbeigehen. Pro Monat stellt die Post nach Angaben von Bernhard Bürki mehrere Tausend Echtheits-Bestätigungen aus.

Bestätigung bei Notariatsgeschäften nutzlos

Die «Gelbe Identität» ist keine Beglaubigung im rechtlichen Sinne. «Es kommt immer wieder vor, dass Leute die Echtheits-Bestätigung mit einer Beglaubigung verwechseln», sagt Jean-Pierre Becher, Generalsekretär des schweizerischen Notarenverbandes.

Für das Eröffnen eines Online-Kontos genügt die Echtheits-Bestätigung der Post. Sie ist jedoch bei Notariats-Geschäften nutzlos. Eine Beglaubigung kann nur durch ein Notariat ausgestellt werden. Eine beglaubigte Unterschrift braucht man beispielsweise, wenn man sich ins Handelsregister eintragen will oder bei Vollmachten in Erbangelegenheiten.

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