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Weg mit dem Haltbarkeitsdatum für Nudeln und Reis
Aus Espresso vom 20.05.2014. Bild: Colourbox
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Konsum Weg mit dem Haltbarkeitsdatum für Nudeln und Reis?

Die EU will das «mindestens haltbar bis»-Datum für Nudeln, Reis und Kaffee abschaffen. Damit will man verhindern, dass noch geniessbare Lebensmittel weggeworfen werden. Auch hier war diese Forderung bereits auf dem Tisch, doch der Bundesrat hat sie damals aber abgelehnt. «Espresso» hakt nach.

Lebensmittel wie Teigwaren, Reis, Tee und Kaffee sollen künftig in der EU nicht mehr mit einem «mindestens haltbar bis»-Datum versehen werden. Diesen Vorschlag lancierten die Niederlande und Schweden. Beide Länder wollen die Liste der Lebensmittel ausweiten, für die nach EU-Recht kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss. Bis jetzt stehen auf dieser Liste Produkte wie Essig, Kochsalz und Zucker.

Begriffserklärung

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Mindesthaltbarkeitsdatum: Mit dieser Angabe garantiert der Hersteller, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel die volle Qualität behält. Es kann oft über dieses Datum hinaus konsumiert werden.

Verbrauchsdatum: ein Lebensmittel ist bis zu diesem Datum zu verbrauchen. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches verkauft werden.

Auch in der Schweiz wäre dies denkbar

In der Schweiz gibt eine vierköpfige Familie jährlich rund 2000 Franken für Nahrungsmittel aus, die in der Mülltonne landen. Laut des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW ist Food Waste auch hier ein unerwünschter Nebeneffekt der Konsumgesellschaft.

Die Idee, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu streichen, ist für Michael Beer, Leiter Lebensmittelsicherheit und Ernährung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, auch hierzulande umsetzbar: «Es gibt bereits verschiedene Lebensmittel wie Gemüse, Salz, Essig und Kaugummi, bei denen es in der Schweiz keine Datierung braucht. Dies könnte man problemlos auf weitere Produkte wie Teigwaren und Reis ausdehnen.» Es existiere eine Arbeitsgruppe mit dem Namen «Food Waste Datierung», wo man bereits seit längerem solche Schritte diskutiere.

Verwirrende Angaben über Haltbarkeit auf Verpackungen

Derzeit sei die Situation nicht ideal, meint Michael Beer. Es stehen meist zu viele Daten auf den Produkten: «Es braucht pro Produkt nur entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum. Ein «zu verkaufen bis»-Datum ist unnötig und verwirrt den Konsumenten.» Für die Lebensmittelsicherheit sei nur das Verbrauchsdatum entscheidend. Wenn dieses ablaufe, dann dürfe man das betreffende Lebensmittel nicht mehr essen.

Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich lediglich um ein Qualitätskriterium. Laut Michael Beer kann man Lebensmittel wie beispielsweise Reis und Teigwaren auch nach dessen Ablauf problemlos konsumieren: «Es braucht primär gesunden Menschenverstand. Bevor man das Produkt isst, muss man es probieren.» Schlimmstenfalls schmecke der Reis weniger intensiv. Gesundheitsgefährdend sei er aber nicht.

Konsument muss bereit sein, gegen Food Waste anzukämpfen

Sicherheitsbedenken gibt es laut Beer also keine, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum wegfällt. Der Konsument müsse aber generell bewusster einkaufen. Eine Regel sei, dass man nur so viel einkaufe, wie man tatsächlich braucht.

Derzeit bespricht das BLV mit der Lebensmittelindustrie Wege, wie die Angaben zur Haltbarkeit von Lebensmittel einheitlich eingesetzt werden können. Entscheidend sei sicher auch, welche Regeln in der EU gelten, um den Handel möglichst einfach zu gestalten.

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