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Was Musikfans bei Konzertabsagen für Rechte haben
Aus Espresso vom 13.08.2014. Bild: keystone
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Konsum Welche Rechte haben Musikfans bei Konzert-Absagen?

Im Sommer läuft viel auf Schweizer Bühnen: Open-Air Konzerte, Freilufttheater, Opern am See. Manchmal fällt eine Veranstaltung aus, so beim geplanten «Status Quo»-Konzert in Biel. Als wäre die Enttäuschung nicht schon gross genug: Sie müssen auch lange warten, bis die Tickets rückerstattet werden.

Laute Musik am lauschigen Ort: Ein Open-Air Konzert der legendären Rockgruppe «Status Quo» in Biel anfangs August direkt am See. Wegen einer Erkrankung des Gitarristen Rick Parfitt wurde das Konzert jedoch drei Tage vor dem Termin abgesagt.

Die Absage betrifft rund 5000 Musikfreunde. Darunter ist auch Yasmine Sinelli aus dem Kanton Bern. Sie wollte das Konzert ihrem Vater zum Geburtstag schenken und kaufte bei Ticketcorner zwei Stehplätze.

Tickets erstattbar

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Der Veranstalter, Stars Of Sounds AG, teilt mit, dass Billete an Vorverkaufs-Stellen zurück gegeben werden können. Sie würden «zum Nennwert» des Tickets erstattet.

Nach der Absage möchte Yasmine Sinelli nun die 172 Franken zurück. Aber Ticketcorner zeigt kein Musikgehör, erzählt Yasmine Sinelli: «Ticketcorner schrieb mir, eine Rückerstattung sei nicht möglich. Der Konzertveranstalter suche nach einem Ersatzdatum.»

Diese Antwort stösst Yasmin Sinelli sauer auf: «Das ist eine Frechheit! Nach einer Konzertabsage sollte das Zurückgeben der Tickets doch ohne weitere Probleme möglich sein.»

Ticketcorner schiebt Verantwortung ab

Gegenüber «Espresso» will Ticketcorner die Angelegenheit nicht weiter kommentierten. Nur soviel schreibt der grösste Schweizer Ticketverkäufer: Über eine allfällige Rückzahlung entscheide der jeweilige Veranstalter.

So einfach könne sich Ticketcorner aber nicht aus der Affäre ziehen, meint «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner: «Die Kunden kaufen bei Ticketcorner die Tickets und können bei Problemen nicht einfach via Allgemeine Geschäftsbedingungen an Dritte weiterverwiesen werden.»

Rund 5000 Musikfans betroffen

Gemäss Angaben des Konzertveranstalter «Stars of Sounds» wurden für das «Status Quo»-Konzert rund 5000 Tickets im Vorverkauf abgesetzt. «Stars of Sounds»-Verwaltungsrat Reto Bertschi weiss knapp eine Woche nach der Absage noch nicht, ob und wann das Konzert nachgeholt wird.

So lange möchte «Espresso»-Hörer Michael Horner nicht mehr warten. Der Neuenburger zahlte für zwei Sitzplätze 192 Franken. Diese Summe möchte Michael Horner von Ticketcorner zurück: «Ich möchte meine Entscheidungsfreiheit behalten. Für ein allfälliges Ersatzkonzert kaufe ich mir dann gerne wieder Tickets, sofern der Termin passt.»

Rechtlich hat «Status Quo»-Fan Michael Horner gute Karten. «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner hält fest:

  • Es besteht ein Anspruch auf Rückerstattung: Die Ticketkäufer haben Anrecht auf eine konkrete Gegenleistung, diese wurde bisher nicht erbracht.
  • Auch bei schlechtem Wetter muss bei Abbruch oder Absage der Ticketpreis erstattet werden, ausser bei Freilichtfestspielen. Eine Ausnahme ist, wenn beim Kauf darauf hingewiesen, wird dass keine Rückerstattung oder eine Verschiebung möglich sei.
  • Annulationsversicherungen lohnen sich nicht, da viele Gründe von Absagen nicht gedeckt sind.

Musterbrief für die Geldrückforderung.

Wer in der gleichen Situation ist und ebenfalls mit einer Konzertverschiebung konfrontiert ist, kann mit diesem Musterbrief das Geld zurückfordern.

Ticketkauf im Web: Gebühren sind illegal

Ob Konzert, Musical oder Fussballmatch: Wer bei Händlern wie Ticketcorner Karten online kauft, muss eine Gebühr zahlen. Selbst wer zuhause das Ticket ausdruckt. Kunden ärgern sich darüber. «Kassensturz» zeigte: Solche Gebühren verstossen gegen das Gesetz. Nun schreiten die Behörden ein.

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07.05.14: Ärger beim Ticketkauf: Illegale Gebühr für Online-Karten
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