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Werbung für Schlankheitspille verstiess gegen Heilmittelgesetz
Aus Espresso vom 08.01.2015. Bild: feigen-tabletten.ch
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Konsum Werbung für Schlankheitspille verstiess gegen Heilmittelgesetz

«8 Pfund weg in 10 Tagen» und «Sie dürfen auch essen, so viel Sie wollen» – so warb die Firma Alphapolaris für die Schlankheitspille Feigenkaktus Medoslim. Damit ist nun Schluss. Die Firma hat gegen das Heilmittelgesetz verstossen.

Die Werbung für die Schlankheitspille Feigenkaktus Medoslim war nicht nur unlauter, sondern auch gesetzeswidrig. Bernhard Bichsel, Leiter Abteilung Medizinprodukte beim Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic bestätigt auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1, dass die Werbung gegen das Heilmittelgesetz verstiess: «Wir haben die Werbung der Schlankheitspille Feigenkaktus Medoslim analysiert und irreführende Werbeversprechen festgestellt. Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen und der rechtmässige Zustand wieder hergestellt.»

Werbung musste geändert werden

Konkret musste die Firma ihre Werbung anpassen. Neu steht in den Inseraten nur noch «8 Pfund weg innert Tagen» und «Sie dürfen essen bis Sie satt sind». Zudem steht im Inserat auch, dass man sich ausgewogen ernähren und bewegen müsse, damit man abnehme. Dennoch sind die vollmundigen Versprechungen nicht ganz verschwunden. Nun sind es einfach Kundinnen und Kunden, die von der fantastischen Wirkung der Tablette schwärmen. Dies ist offenbar rechtlich zulässig.

Das Konsumentenmagazin «Espresso» hatte bereits 2012 kritisiert, dass diese als Wunderpillen angepriesenen Schlankheitsmittel kaum wirksam sind. Der Fettleibigkeitsspezialist Renward Hauser hatte damals gesagt: «Diese Tabletten suggerieren, dass man dank ihnen einfach abnehmen kann. Doch die Wirkung ist sehr bescheiden.» Abnehmen würde vor allem das Portemonnaie.

Inserat
Legende: Das angebliche Wundermittel wurde mit grossen Inseraten angepriesen. Feigen-tabletten.ch

Unlautere Werbung für Schlankheitspille

Besonders aufgefallen waren «Espresso» die ganzseitigen Inserate der liechtensteinischen Firma Alphapolaris, welche in der Werbung unrealistische Versprechungen machte. Darum reichte «Espresso» bei der Schweizer Lauterkeitskommission für faire Werbung eine Beschwerde wegen unlauterer Werbung ein und bekam Recht.

Zudem leitete die Lauterkeitskommission das Dossier an Swissmedic weiter, weil sie einen Verstoss gegen das Heilmittelgesetz vermutete. Diese Vermutung bestätigte sich, und Swissmedic ergriff in Zusammenarbeit mit den liechtensteinischen Behörden Massnahmen gegen irreführende Werbeversprechen.

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